Wer bekommt bei Aussage gegen Aussage Recht?

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Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor, wenn in einem Strafverfahren nur die Aussage des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten als Beweismittel zur Verfügung stehen.
- In einer solchen Situation sollten Beschuldigte gegenüber der Polizei unbedingt schweigen und anwaltliche Unterstützung suchen.
- Beschuldigte werden nicht automatisch freigesprochen, stattdessen schaut der Richter, welche Aussage glaubhafter ist.
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Was bedeutet Aussage gegen Aussage?
Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor, wenn in einem Strafverfahren nur die Aussage des Anzeigeerstatters und des Beschuldigten als Beweismittel zur Verfügung stehen. Es stehen sich also die Aussage des Anzeigeerstatters und die Aussage des Beschuldigten gegenüber. Bestehen weitere Beweismittel (z. B. Videoaufnahmen, Zeugenaussagen, DNA-Spuren usw.), liegt keine Situation Aussage-gegen-Aussage vor.
Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen, in denen ebenfalls eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vorliegt:
- Weitere Zeugen: Grundsätzlich setzt die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation voraus, dass keine weiteren Zeugen oder anderen Beweismittel zur Verfügung stehen. Wenn allerdings die Zeugen aus dem Kreis des Anzeigenerstatter oder Beschuldigten kommen, dann handelt es sich weiterhin um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Dieser Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn die Eltern des Opfers oder die Ehefrau des Beschuldigten als Zeugen zur Verfügung stehen.
- Schweigen: Der Beschuldigte muss der Aussage des Beschuldigten nicht ausdrücklich widersprechen, damit eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt. Auch beim Schweigen des Beschuldigten liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Das Schweigen des Beschuldigten darf nicht zu seinen Lasten bewertet werden, sodass es nicht als Zustimmung zu dem Tatvorwurf gewertet wird.
Der häufigste Anwendungsfall zur Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist das Sexualstrafrecht. In diesem Beitrag gehen wir explizit auf die Besonderheiten zur Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht ein.
Wer bekommt bei Aussage gegen Aussage Recht?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wird zugunsten des Angeklagten entschieden, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Das bedeutet allerdings nicht, dass in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation stets zugunsten des Angeklagten entschieden wird. Wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt, dass keine Zweifel daran bestehen, dass der Angeklagte die vermeintliche Tat begangen hat, wird der Angeklagte verurteilt. Eine Verurteilung ist in solchen Fällen auch möglich, wenn die Überzeugung des Richters allein aus der Aussage des Opfers folgt.
In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist es die Aufgabe des Richters, zu prüfen, ob Zweifel daran bestehen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Dem Richter stehen für seine Entscheidung nur zwei Aussagen zur Verfügung, welche der Richter somit sehr genau untersuchen muss. Folgende Kriterien berücksichtigt der Richter bei der Prüfung, wie glaubhaft die Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Angeklagten sind:
- Konstanz: Das vermeintliche Opfer und der Angeklagte werden im Rahmen des Verfahrens grundsätzlich mehrfach verhört. So erfolgt eine erste Vernehmung häufig bereits durch die Polizei. Im weiteren Verfahrensverlauf, beispielsweise im Gerichtsprozess selbst, finden dann weitere Vernehmungen statt. Die Aussagen dürfen sich dabei inhaltlich nicht widersprechen. Gleichzeitig darf aber auch nicht stets exakt das Gleiche ausgesagt werden, andernfalls wirkt die Aussage einstudiert.
- Detailliert: Wer eine Situation tatsächlich selbst erlebt hat, kennt viele Details, gegebenenfalls auch nebensächliche Informationen.
- Folgerichtig: Eine Aussage muss in sich logisch sein. Ist hingegen eine Aussage in sich widersprüchlich, ist sie weniger glaubwürdig.
- Motive: Eine Motivlage, welche dafür spricht, dass das Opfer ein Interesse daran hat, die Verurteilung zu erreichen, ist bei der Würdigung der Aussagen zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Frau während einer Beziehung nachweisbar eifersüchtig auf Ihren Mann war, sich dieser nun trennt und die Frau dem Mann dann eine Vergewaltigung vorwirft, dann ist eine etwaige Eifersucht zu berücksichtigen.
- Aussagekomptenz: Beispielsweise haben psychisch erkrankte Personen eine geringere Aussagekompetenz als psychisch gesunde Personen. Beispielsweise besteht bei einer schizophrenen Person das hohe Risiko, dass diese sich nicht korrekt an eine Situation erinnert.
Die Entscheidung des Richters muss logisch, nachvollziehbar und frei von Widersprüchen sein. Aufgrund der Unschuldsvermutung gilt im Verfahren die „Nullhypothese“, der Tatvorwurf wird also so lange abgelehnt, bis er nicht mehr abgelehnt werden kann.
Wie wird bei Aussage gegen Aussage verteidigt?
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist ein guter Verteidiger essenziell. Häufig kann bereits im Ermittlungsverfahren mit einem gut begründeten Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Die zentrale Komponente der Strafverteidigung besteht in einem solchen Fall darin, die Glaubhaftigkeit der Aussage des Opfers zu überprüfen und zu hinterfragen. Nach einer akribischen Aufarbeitung des Sachverhaltes bestehen häufig ernsthafte Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers, sodass häufig ein Freispruch erreicht werden kann.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, bei der wahrscheinlich eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegen wird, ist folgendes Vorgehen sinnvoll:
- Keine Aussage: Vermeiden Sie unbedingt eine Aussage gegenüber der Polizei. Auch wenn Sie denken, mit der Aussage die Vorwürfe ausräumen zu können, werden entsprechende Aussagen häufig im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet.
- Erfahrener Verteidiger: Bei Aussage-gegen-Aussage-Prozessen ist ein erfahrener, spezialisierter Strafverteidiger wichtig. Wir verteidigen jedes Jahr über 100 Mandate in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Deshalb verfügt jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei über viel Erfahrung in entsprechenden Prozessen.
- Vorgehen: Gemeinsam mit dem Strafverteidiger können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen. Häufig reicht bereits ein überzeugender Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft aus, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich durch einen Verteidiger beraten lassen, sodass das Verfahren möglichst früh endet. Gelegentlich ist es allerdings auch sinnvoll, selbst umfassend gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft auszusagen.
- Gutachten bzw. weitere Beweismittel: Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, kann es sinnvoll sein, ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu der Aussage des vermeintlichen Opfers und des Angeklagten einzuholen. Dazu ist es ausnahmsweise auch möglich, dass weitere Beweismittel auftauchen, welche die Schuld oder Unschuld des Angeklagten beweisen.
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