Rechtsanwalt Michael Eggers

Michael Eggers verteidigt mit ausgewiesener Expertise auch in komplizierten Cybercrime-Verfahren, insbesondere dort, wo Tatvorwürfe mit komplexen sexualstrafrechtlichen Fragestellungen verknüpft sind. Darüber hinaus verfügt er über eine vertiefte Erfahrung im allgemeinen Strafrecht und im Sexualstrafrecht.

Persönlich

Michael Eggers studierte ab 2004 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle. Sein Referendariat absolvierte er ab 2016 in Hamburg, mit Stationen beim Amtsgericht, einer Jugendstrafkammer beim Landgericht Hamburg, bei zwei Hamburger Strafverteidigern sowie in der Sozialtherapeutischen Anstalt der JVA Fuhlsbüttel.

Nach der Zulassung zur Anwaltschaft war er von 2018 bis 2019 als angestellter Rechtsanwalt bei LAUDON // Rechtsanwälte tätig. Anschließend wechselte er 2019 zu LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte, deren Arbeit er seit 2024 bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte fortsetzt. Im Jahr 2025 erwarb er den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

2021 war er zudem als Dozent an der Universität Hamburg für die Lehrveranstaltung „Praxis der Strafverteidigung" tätig.

Mit Überzeugung

Seit 2018 bin ich als angestellter Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei SCHNEIDER || MICK PartmbB tätig. Im Jahr 2025 wurde mir der Titel „Fachanwalt für Strafrecht" verliehen und nehme an entsprechenden Fortbildungen jährlich teil.

Die Begeisterung für das Strafrecht begleitet mich bereits seit dem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle" an der Universität Hamburg. Dieses Interesse prägte auch mein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht, in der ich gezielt Stationen wählte, die einen praxisnahen und vielschichtigen Einblick in das Strafrecht ermöglichten: beim Amtsgericht für Strafsachen, in einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg, bei zwei Hamburger Strafverteidigern und in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg (JVA Fuhlsbüttel).

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht, in Cybercrime-Verfahren – mit besonderer Spezialisierung auf die technischen Feinheiten forensischer Datenträgerauswertungen – sowie in komplexen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Innerhalb der Kanzlei engagiere ich mich zudem für die Ausbildung und Betreuung von Referendar:innen.

Mein Wissen gebe ich als Dozent an der Universität Hamburg, insbesondere im Rahmen der Veranstaltung „Praxis der Strafverteidigung", sowie als Referent auf Fortbildungen für Fachanwält:innen für Strafrecht weiter. Als Co-Autor eines juristischen Praxishandbuchs bearbeite und aktualisiere ich unter anderem die Themenschwerpunkte Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung.

Zudem bin ich seit Jahren Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Spezialisiert

  • Computer- und Internetstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Strafvollstreckung und -vollzug
  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht

Engagiert

Mitgliedschaften

Kammerzugehörigkeit