§ 174b StGB: Voraussetzungen für die Strafbarkeit

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Das Wichtigste in Kürze:
- § 174b StGB bestraft sexuelle Handlungen durch Amtsträger in einem Strafverfahren, bei dem die Amtsträger ihre Stellung missbrauchen.
- Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Die Strafbarkeit wegen § 174b StGB hat folgende Voraussetzungen:
- Sexuelle Handlung
- Opfer: Person, gegen die sich ein Verfahren richtet
- Amtsträger
- Missbrauch der Abhängigkeit
- Vorsatz
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Welche Handlungen erfasst § 174b StGB?
Die Strafbarkeit des § 174b StGB setzt voraus, dass sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Eine sexuelle Handlung liegt bei einem Verhalten vor, welches aus Sicht eines objektiven Beobachters der sexuellen Befriedigung dient (z. B. Geschlechtsverkehr, das intensive Berühren der Geschlechtsteile, aber auch das sexuell motivierte Küssen auf den Hals).
Der § 174b StGB erfasst drei Fälle:
- Sexuelle Handlung an der geschützten Person: Die sexuelle Handlung kann entweder durch den Täter vorgenommen werden oder durch eine dritte Person, sofern der Täter die geschützte Person dazu bestimmt hat, die sexuellen Handlungen zu erdulden.
- Sexuelle Handlungen durch die geschützte Person an dem Täter
- Sexuelle Handlungen an einer dritten Person: Werden die sexuellen Handlungen durch die geschützte Person an einer dritten Person vorgenommen, muss der Täter das Opfer dazu bestimmt haben, die Handlungen vorzunehmen.
Welche Personen werden durch § 174b StGB geschützt?
§ 174b StGB erfasst solche Personen, gegen die sich ein Strafverfahren bzw. ein vergleichbares Verfahren richtet. Mit dem Strafverfahren vergleichbar sind beispielsweise die Abschiebehaft oder die Verwahrung nach dem Polizeirecht.
Welche Amtsträger werden von § 174b StGB erfasst?
Die Strafbarkeit nach § 174b StGB setzt voraus, dass der Täter ein Amtsträger ist, der dazu berufen ist, an entsprechenden Strafverfahren bzw. vergleichbaren Verfahren mitzuwirken. Dies erfasst etwa Richter, Polizisten, Staatsanwälte und unter Umständen auch Ärzte, die etwa als Gutachter an entsprechenden Verfahren mitwirken.
Wann liegt ein Missbrauch der Abhängigkeit i. S. d. § 174b StGB vor?
Ein Missbrauch der Abhängigkeit liegt vor, wenn der Täter seine Macht und Überlegenheit einsetzt, um die sexuelle Handlung zu erreichen. Entsprechend muss die Stellung des Amtsträgers ein wichtiger Grund dafür gewesen sein, dass es zu der sexuellen Handlung gekommen ist. An einem Missbrauch der Abhängigkeit fehlt es beispielsweise, wenn von der geschützten Person die Initiative für die sexuelle Handlung ausgeht, ohne dass die Stellung des Amtsträgers von Bedeutung war.
Wann liegt der Vorsatz vor?
Der Vorsatz bezüglich des § 174b StGB liegt vor, wenn der Täter erkennt, dass es sich um eine geschützte Person handelt, eine sexuelle Handlung vorliegt und er seine Stellung ausnutzt. Wenn ein Beschuldigter eine der Voraussetzungen nicht erkannt hat, werden hohe Anforderungen gestellt, damit die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft einer solchen Aussage glaubt.
Wie hoch ist die Strafe bei § 174b StGB?
Der Strafrahmen des § 174b StGB liegt grundsätzlich zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Damit steht dem Gericht ein breiter Strafrahmen zur Verfügung. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Ermittlung der konkreten Strafe berücksichtigt das Gericht unter anderem, ob der Angeklagte vorbestraft ist, welche Folgen die Tat beim Opfer hat und ob der Täter Reue zeigt.
- Geldstrafe: Auch wenn das Gesetz in § 174b StGB keine Geldstrafe vorsieht, ist eine Geldstrafe in sehr milden Fällen ausnahmsweise nach § 47 Abs. 2 StGB möglich. Erforderlich ist dafür, dass das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verurteilen würde.
- Bewährung: Freiheitsstrafen unter 2 Jahren werden bei Tätern ohne Vorstrafe üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht also jedenfalls dann keine Haft, wenn sich die Strafe am unteren Rand des Strafrahmens bewegt.
- Berufsverbot: Wer sich wegen § 174b StGB strafbar macht, muss damit rechnen, dass ein Berufsverbot angeordnet wird, vgl. § 70 StGB.
- Einstellung: Ein Ermittlungsverfahren wird insbesondere eingestellt, wenn Ihnen die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, das Verfahren trotz Vorliegen eines Tatverdachts einzustellen. Teilweise erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur, wenn zuvor eine Auflage erfüllt wird (i. d. R. eine Geldzahlung). Beide Formen der Einstellung konnten wir in der Vergangenheit häufig erreichen.
Anzeige wegen § 174b StGB, was tun?
Wenn gegen Sie wegen § 174b StGB ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie von Anfang an keine Fehler machen. Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:
- Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.
- Keine Aussage & keine Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
- Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.
Sollte eine Aussage gegenüber der Polizei bzw. die Herausgabe von Unterlagen ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage oder Herausgabe später nachgeholt werden. Wenn Sie allerdings einmal eine Aussage getätigt haben bzw. Unterlagen herausgegeben haben, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte ein solcher Schritt genau überlegt und geplant werden.
Häufig gestellte Fragen
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