Strafe bei Kinderpornografie

.png)
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer Verurteilung wegen § 184b StGB droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 15 Jahren.
- In den meisten Fällen liegt die Freiheitsstrafe unter 2 Jahren und wird zur Bewährung ausgesetzt.
- Neben der Freiheitsstrafe drohen im Fall einer Verurteilung hohe Verfahrenskosten, der Verlust der Verbeamtung oder der Verlust einer Berufszulassung (z. B. bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern usw.).
Komplette Abwicklung online – keine lästigen Termine.
Fachanwälte für Strafrecht.
Absolute Diskretion – sicher verschlüsselt.
Wie hoch ist die Strafe für Kinderpornografie, § 184b StGB?
Der Strafrahmen des § 184b StGB sieht einen Strafrahmen von 3 Monaten bis zu 15 Jahren Haft vor. Der genaue Strafrahmen ist davon abhängig, mit welchem Verhalten der § 184b StGB erfüllt wurde:
- Verbreiten & Herstellen: Das Verbreiten und Herstellen von Kinderpornografie werden mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft.
- Besitz & Anschauen: Der Besitz von Kinderpornografie wird mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bestraft.
- Bande: Wer als Mitglied einer Bande Kinderpornografie herstellt oder verbreitet, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bestraft.
Hinweis: Freiheitsstrafe bis zwei Jahren werden in Deutschland häufig zur Bewährung ausgesetzt. In einem solchen Fall müssen Verurteilte nicht in das Gefängnis, solange Sie nicht innerhalb der Bewährungsfrist erneut Straftaten begehen.
Eine Geldstrafe kommt bei § 184b StGB nur ausnahmsweise bei der Bestrafung wegen des Besitzes von Kinderpornografie in Betracht. § 184b StGB sieht eine Geldstrafe nicht vor. Eine Geldstrafe kann sich deshalb nur aus § 47 Abs. 2 StGB ergeben, wofür es erforderlich ist, dass eine Freiheitsstrafe von weniger als 6 Monaten erfolgen würde.
Welche Strafe erwartet Angeklagte bei einer Verurteilung wegen § 184b StGB?
Der Strafrahmen des § 184b StGB ist sehr weit. Von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren Haft, ist der Spielraum des Gerichtes groß. Wie die Strafe konkret ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Folgende Kriterien werden strafschärfend bzw. strafmildernd berücksichtigt.
Strafschärfende Aspekte:
- Großer Umfang: Wer in großem Umfang Kinderpornografie hergestellt bzw. besessen hat, muss mit einer höheren Strafe rechnen.
- Besondere Härte: Wenn das Material besonders hart oder gewalttätig ist, führt dies zu einer höheren Strafe als ein Bild von einem Kind beim Baden.
- Tatsächliches Geschehen: Sofern es sich um Kinderpornografie handelt, die ein fiktives Geschehen darstellt, ist dies typischerweise strafmildernd zu berücksichtigen. Im Gegensatz bedeutet dies, dass Material, das ein tatsächliches Geschehen zeigt, strafschärfend zu berücksichtigen ist.
Strafmildernde Aspekte:
- Therapie: Wenn sich der Angeklagte bereits in freiwillig Therapie begeben hat, wird dies zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt.
- Folgen der Verurteilung: Hinsichtlich der Bemessung der Strafe wird berücksichtigt, wenn schon die Verurteilung an sich erhebliche soziale und berufliche Konsequenzen haben wird.
- Keine Vorstrafen: Sofern keine Vorstrafen vorliegen, ist dies ebenfalls strafmildernd zu berücksichtigen.
- Geständnis: Grundsätzlich wird auch ein Geständnis sowie die Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung strafmildernd berücksichtigt. Allerdings ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, ein Geständnis abzugeben bzw. die Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen. Ob dies in Ihrem Fall Sinn ergibt, kann ein im Sexualstrafrecht erfahrener Strafverteidiger am besten beurteilen.
- Pädophile Neigung: Pädophilie kann die Schuldfähigkeit des Angeklagten reduzieren und damit strafmildernd berücksichtigt werden.
- Schwierige Kindheit: Sofern Angeklagte in Ihrer Kindheit selbst Opfer von Sexualdelikten waren bzw. unter schwierigen Umständen aufgewachsen sind, wird diese Belastung aus der Kindheit strafmildernd berücksichtigt.
Neben den genannten Aspekten gibt es noch viele weitere Aspekte, die strafschärfend oder strafmildernd berücksichtigt werden.
Welche nicht-strafrechtlichen Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen § 184b StGB?
Die Verurteilung wegen des Erwerbes, des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie hat nicht nur eine mögliche Freiheitsstrafe (auf Bewährung) zur Folge, sondern auch die folgenden Konsequenzen:
- Gutachterkosten: Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen § 184b StGB werden üblicherweise Computer, Handys, Festplatten usw. beschlagnahmt, die anschließend ausgewertet werden. Alleine solche Gutachten kosten in der Regel mehrere Tausend Euro. Erfolgt eine Verurteilung durch das Gericht, müssen die Verurteilten die Kosten des Verfahrens – und damit auch für die Gutachten – übernehmen.
- Eintragung im Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen § 184b StGB wird in das Führungszeugnis eingetragen und steht dort bis zu 10 Jahre lang.
- Verbeamtung: Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr verlieren Beamte den Beamtenstatus (§ 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz bzw. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz). Entsprechend ist es bei einer Verurteilung wegen § 184b StGB möglich, die eigene Verbeamtung zu verlieren.
- Zulassung: Bei zulassungsbedürftigen Berufen, z. B. Ärzte, Anwälte, Notare usw., kann die Zulassung bei einer Verurteilung widerrufen werden. Im Unterschied zu Beamten sind die gesetzlichen Vorgaben weniger starr. Der Entzug der Zulassung erfolgt, wenn die Zuverlässigkeit der Person nicht mehr gegeben ist.
- Einziehung: Die verwendeten Geräte und Unterlagen werden im Falle einer Verurteilung eingezogen, also nicht mehr an den Verurteilten herausgegeben. Entsprechend verlieren Verurteilte in der Regel ihre elektronischen Geräte und müssen sich neue Geräte kaufen.
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen: Beispielsweise gem. § 81g StPO dürfen im Falle einer Verurteilung wg. § 184b StGB DNA-Proben von dem Verurteilten entnommen werden, um diese für Identitätsfeststellungen bei späteren Strafverfahren zu verwenden.
- Sorgerecht: Eine Verurteilung gem. § 184b StGB kann auch dazu führen, dass das Sorgerecht des verurteilten Elternteils eingeschränkt wird.
Reform des § 184b StGB
Der § 184b StGB unterlag in den letzten Jahren mehreren Gesetzesreformen. Im Jahr 2021 wurde zuerst der Strafrahmen des § 184b StGB angehoben, indem die Mindeststrafe stets ein Jahr betrug. Dies hatte schwerwiegende Konsequenzen, da aufgrund der Anhebung des Strafrahmens Verfahrenseinstellungen auch gegen Auflage nicht mehr möglich waren. Entsprechend kam es teilweise zu schuldunangemessenen Urteilen. So wurden teilweise Lehrer zu Haftstrafen von über einem Jahr verurteilt, denen in Klassenchats Nacktbilder zugeschickt wurden und es lediglich vergessen hatten, die Bilder zu löschen.
Aufgrund der erheblichen Probleme, welche die Anhebung der Strafrahmen in der Praxis verursachte, wurde der Strafrahmen im Jahr 2024 wieder abgesenkt. Nun haben die Strafverfolgungsbehörden wieder die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld einzustellen. Entsprechend können sich die Polizei und Staatsanwaltschaft wieder auf die wirklich schweren Fälle konzentrieren.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
Was unsere Mandanten sagen
„Ich kann Herr Eggers nur empfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss fühlte ich mich hervorragend betreut. Er ist nicht nur äußerst kompetent und fachlich versiert, sondern auch empathisch und jederzeit ansprechbar. Dank seiner engagierten und zielgerichteten Arbeit konnte mein Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst werden. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.“
„Dr. Benedikt Mick ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt, welcher sehr professionell und mit viel Feingefühl arbeitet. Er ist immer gut zu erreichen und nimmt sich viel Zeit, alle aufkommenden Fragen detailliert zu beantworten.“
„Herr Mick hat mich mit seiner Kompetenz, Professionalität und klaren Kommunikation überzeugt. Er war jederzeit zuverlässig, nahm sich die Zeit, alle Fragen verständlich zu beantworten, und hat sich mit großem Engagement um mein Anliegen gekümmert. Dank seiner Unterstützung habe ich mich bestens vertreten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Mick uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für seine hervorragende Arbeit.“
„Besonders beruhigend war auch die stets kurzfristige Kommunikation und beruhigende Art von Dr. Mick. Nach der Akteneinsicht hat Herr Dr.Mick sehr professionell und für mich abermals beruhigend Stellung genommen. Mir war klar, dass es sich hinziehen wird und bin dankbar , dass er die Einstellung des Verfahrens gegen mich innerhalb eines Jahres erreicht hat.“
„Meine beste Entscheidung, Herrn Dr. Mick als Verteidiger zu wählen. Seine Erfahrung hat sich ausgezahlt. Er weiß, worauf es ankommt und was das Wesentliche für den Richter ist. So haben wir unser Ziel sofort erreicht, ohne Rechtsmittel einlegen zu müssen. Ich bin hoch zufrieden und kann ihn nur ermpfehlen.“
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war. Besonders hervorheben möchte ich sein aussergewöhnliches Einfühlungsvermögen und Empathie bei der komplexen rechtlichen Vertretung meines gehörlosen Sohnes.“
„Ich kann jeden Herr Dr Mick empfehlen. Ich war zwei mal bei Dr.Mick, bin von seine Arbeit und seinem netten Art begeistert. Ich habe mein Fall gegeben und bis zu Einstellung von Ihn nicht mehr gehört. Herr Dr Mick ist sehr gut zu erreichen, Termin bekommt man ganz schnell und Er tut alles für seine Mandanten, so wie ich das erlebt habe.“
„Herr Dr. Mick ist nicht nur zuverlässig, schnell und jederzeit für einen da - er arbeitet auf eine sehr menschliche Art, nimmt sich Zeit und kann auf seine Erfahrung zurückgreifen. Nicht zuletzt begegnet er den schwierigen Situationen in Gerichtsprozessen mit großer Zuversicht. Das schenkt Kraft und Mut, die einen nach vorne schauen lassen!“
„Ich hatte das Vergnügen, mit Herrn Dr. Benedikt Mick zusammenzuarbeiten, und ich kann ihn nicht genug loben. Herr Mick zeigte sich äußerst kenntnisreich und einfühlsam in meinem Fall. Seine klare Kommunikation und sein Engagement ließen mich stets sicher fühlen. Er nahm sich die Zeit, meine Bedenken zu verstehen und arbeitete hart daran, die bestmögliche Lösung für mich zu finden. Dank seiner Fachkenntnisse und seinem Einsatz konnte ich mein rechtliches Problem erfolgreich lösen.“
„Dr. MICK kam sah und siegte! Aufgrund des bereits 3 Jahre laufenden Verfahren sah es für meinen Sohn mittlerweile nicht mehr gut aus! Aber Dr. Mick schaffte es mit einer einzigen Stellungnahme im Zwischenverfahren ein für uns bestes Ergebnis heraus zu holen! Ja er ist nicht billig, aber er ist sein Geld zu 100 % wert!“