Wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen?

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Das Wichtigste in Kürze:
- Bei falschen Anschuldigungen sollten Sie keine Aussage gegenüber der Polizei tätigen bzw. Unterlagen herausgeben. Damit wird die Verteidigung meist schwieriger.
- Fehler am Anfang des Verfahrens können häufig nicht korrigiert werden. Deshalb sollten sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren.
- Wer eine andere Person falsch beschuldigt, macht sich häufig selbst strafbar.
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Was tun bei falschen Anschuldigungen?
Bei einer falschen Anschuldigung ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Ruhe bewahren: Eine Anschuldigung ist keine Verurteilung! Strafverfahren werden häufig eingestellt, weil es zu keiner Straftat gekommen ist.
- Keine Aussage: Tätigen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie haben das Recht zu schweigen. Davon sollten Sie Gebrauch machen. Spontane Aussagen werden häufig im Laufe des Verfahrens gegen Sie verwendet. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann eine solche Aussage auch noch ohne Nachteile nachgeholt werden.
- Keine Herausgabe: Deshalb sollten Sie auch keine Unterlagen oder Passwörter herausgeben. Eine freiwillige Herausgabe ist häufig nachteilig, sollte Sie vorteilhaft sein, kann die Herausgabe nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt nachgeholt werden.
- Anwalt kontaktieren: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Es sehr wichtig, dass Sie von Anfang an richtig verhalten. Insbesondere Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark.
- Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.
Verteidigung bei falschen Anschuldigungen
Wenn die Polizei gegen Sie Ermittlungen aufnimmt, ist es die Aufgabe eines Verteidigers, sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Um sicherzustellen, dass die Polizei richtig vorgeht und Ihre Unschuld bewiesen wird, gehen wir folgendermaßen vor:
- Akteneinsicht: Verteidiger haben das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Ermittlungsakte enthält alle Informationen über das Verfahren, inklusive der Beweismittel. Damit ist die Ermittlungsakte ein wichtiger Ausgangspunkt, um Sie effektiv zu verteidigen.
- Eigene Beweismittel: Bereits während der Ermittlung hat der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Solche Anträge sind sinnvoll, wenn mit den Beweismitteln die Unschuld bewiesen werden kann.
- Schutzschrift: Mit einer Schutzschrift wird die Staatsanwaltschaft auf Fehler im Ermittlungsverfahren hingewiesen. Beispielsweise kann in einer Schutzschrift darauf hingewiesen werden, dass sich aus einer Zeugenaussage die Tat nicht ergibt oder ein Beweismittel unverwertbar ist. Das Ziel einer Schutzschrift ist in der Regel, die Einstellung der Ermittlungen zu erreichen.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren selbst besteht aus mehreren Schritten und bedeutet auch nicht, dass es zu einem Gerichtsverfahren gegen Sie kommt. Vielmehr beginnt ein Strafverfahren mit den Ermittlungen der Polizei. Meistens beginnt ein Verfahren mit einer Anzeige, woraufhin die Polizei die Ermittlungen aufnimmt und versucht, aufzuklären, was vorgefallen ist. Dabei ist es grundsätzlich die Aufgabe der Polizei, sowohl alle belastenden als auch alle entlastenden Informationen zu ermitteln.
Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Einstellung des Verfahrens oder damit, dass die Anklage erhoben wird. Es gibt dabei mehrere Gründe, weshalb ein Verfahren eingestellt wird:
- Kein Tatverdacht: Sofern nach Abschluss der Ermittlungen nicht der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, werden die Ermittlungen eingestellt, § 170 Abs. 2 StPO.
- Geringfügigkeit: Selbst wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass Sie eine Straftat begangen haben, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ein Verfahren einzustellen, § 153 StPO. Sofern die Tat keine schweren Schäden verursacht hat oder aus anderen Gründen als besonders schlimm angesehen wird, können wir häufig eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
- Einstellung gegen Auflage: Dazu kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren auch gegen Auflage einstellen, § 153a StPO. Die Auflage besteht typischerweise in einer Geldzahlung. Auch bei der Einstellung gegen Auflage darf keine besonders schwere Tat vorliegen. Der Vorteil einer Verfahrenseinstellung gegen Auflage besteht darin, dass es zu keinem Prozess kommt, dies spart viel Zeit und Geld. Außerdem gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zur Verfahrenseinstellung.
Hinweis: Insbesondere, wenn Sie nicht vorbestraft sind und keine besonders schwere Tat vorliegt, sind die Chancen hoch, dass ein Verfahren gegen Sie eingestellt wird.
Ist eine falsche Anschuldigung strafbar?
Die Person, welche die falsche Anschuldigung tätigt, macht sich durch die falsche Anschuldigung strafbar. Grundsätzlich kommen zwei Straftatbestände in Betracht, die durch eine falsche Anschuldigung erfüllt sein können:
- § 164 StGB: Wer eine andere Person bei der Polizei anzeigt, obwohl er weiß, dass es unwahr ist, und das Ziel verfolgt, dass gegen die angezeigte Person ermittelt wird, macht sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar.
- § 145d StGB: Wer gegenüber der Polizei vortäuscht, dass eine Straftat begangen wurde, macht sich wegen Vortäuschen einer Straftat strafbar. Der Unterschied zu § 164 StGB besteht darin, dass es dem Täter nicht darauf ankommt, den Verdacht auf eine bestimmte Person zu lenken.
Eine falsche Anschuldigung kann allerdings auch anderweitig Konsequenzen haben. Insbesondere bei falschen Anschuldigungen in der Öffentlichkeit oder bei der Arbeit, drohen weitere Konsequenzen:
- Arbeitsrecht: Bei einer falschen Anschuldigung wegen Fehlverhalten am Arbeitsplatz droht eine Kündigung oder eine Abmahnung. Dagegen sollten Sie sich unbedingt wehren.
- Zivilrecht: Wenn eine falsche Anschuldigung in der Öffentlichkeit getätigt wird, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Richtigstellung oder Gegendarstellung, um Schaden von Ihrer Reputation abzuwenden.
Häufig gestellte Fragen
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