Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB

Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei SCHNEIDER || MICK und Dozent an der Universität Hamburg
Rechtsanwalt Michael Eggers
Aktualisiert am 
25.06.2025
6
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von zu 5 Jahren bestraft.
  • Es ist wichtig, dass Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger mandatieren. Insbesondere Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung später erheblich.

Die Strafbarkeit wegen § 182 StGB hat vier Voraussetzungen:

  • Sexuelle Handlung: Dies erfasst sowohl Handlungen an dem Opfer als auch durch das Opfer an dem Täter.
  • Jugendlicher: Als Jugendlicher gilt eine Person unter 18 Jahren.
  • Tatvariante: Zwangslage / Gegen Entgelt / Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.
  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln.
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Welche Personen schützt § 182 StGB?

§ 182 StGB zielt auf den Schutz von Jugendlichen ab. Als Jugendliche gelten alle Menschen unter 18 Jahren. Der Absatz 3 des § 182 StGB erfasst ausnahmsweise nur Jugendliche, die unter 16 Jahren alt sind. Kinder, also unter 14-Jährige, werden vorrangig von § 176 StGB, geschützt. Von § 182 StGB werden allerdings alle Personen unter 18 bzw. 16 erfasst. Das ist wichtig, wenn die Strafbarkeit wegen sexuellem Missbrauch von Kindern, § 176 StGB, ausscheidet, weil der Täter davon ausgeht, dass das Opfer über 14 Jahre alt ist, es aber tatsächlich unter 14 Jahren alt ist. Die Strafbarkeit wegen § 176 StGB scheidet mangels Vorsatzes aus. Allerdings kommt eine Strafbarkeit wegen § 182 StGB in Betracht.

Wann ist sexueller Missbrauch von Jugendlichen nach § 182 StGB strafbar?

Eine Verurteilung wegen § 182 StGB setzt voraus, dass der Beschuldigte den Tatbestand des Kindesmissbrauchs, § 182 StGB, erfüllt hat. Der § 182 StGB enthält drei Alternativen:

  • Sexuelle Handlung unter Ausnutzung einer Zwangslage
  • Sexuelle Handlungen gegen Entgelt
  • Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung

Wann werden sexuelle Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage vorgenommen?

Die erste Möglichkeit, den Tatbestand des § 182 StGB zu erfüllen, besteht darin, eine sexuelle Handlung unter Ausnutzung einer Zwangslage vorzunehmen.  

  • Sexuelle Handlung: Dies erfasst zum einen sexuelle Handlungen an dem Jugendlichen, aber auch sexuelle Handlungen, die der Jugendliche an einer anderen Person vornimmt. Für die Beurteilung, ob es sich um eine sexuelle Handlung handelt, kommt es darauf an, ob die Handlung nach dem äußeren Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweist. Beispiele für sexuelle Handlungen sind neben dem Geschlechtsverkehr beispielsweise das intensive Anfassen der Genitalien oder intensive Küsse. Keine sexuelle Handlung liegt beispielsweise bei einem leichten Kuss auf die Wange vor. Außerdem muss der Täter eine Zwangslage ausnutzen.  
  • Zwangslage: Eine Zwangslage liegt vor, wenn sich das Opfer in einer so schwierigen Situation befindet, dass es sich sexuellen Übergriffen nicht entziehen kann. Die Anforderungen für eine Zwangslage sind recht hoch, sodass primär Jugendliche erfasst sind, die nicht mehr zu Hause leben.

Wann wird eine sexuelle Handlung gegen Entgelt vorgenommen?

Wenn eine erwachsene Person sexuelle Handlungen an der jugendlichen Person gegen Entgelt vornimmt, ist dies strafbar. Erforderlich ist dafür, dass es bei der sexuellen Handlung zu einem unmittelbaren Körperkontakt kommt.

Die „Bezahlung“ muss nicht zwingend in Geld erfolgen, es werden auch Fälle erfasst, in denen der Jugendliche zum Essen oder ins Kino eingeladen wird. Erforderlich ist, dass die Leistung als Gegenleistung für die sexuelle Handlung vereinbart wird. Wenn der Täter die Vereinbarung nicht einhält und seine Leistung nicht erbringt, ändert dies nichts an der Strafbarkeit.

Wann wird die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt?

Eine weitere Strafbarkeit ergibt sich aus § 182 Abs. 3 StGB und hat die folgenden Voraussetzungen:  

  • Alter: Die Strafbarkeit setzt voraus, dass der Täter über 21 Jahre alt ist und das Opfer unter 16 Jahren alt.  
  • Sexuelle Handlung: Außerdem müssen an dem Opfer sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Auch erfasst sind die Fälle, in denen das Opfer sexuelle Handlungen an dem Täter vornimmt oder das Opfer dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen bzw. zu dulden, dass Dritte sexuelle Handlungen vornehmen.  
  • Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung: Außerdem muss das Opfer unfähig sein, sich sexuell selbst zu bestimmen. Ob die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besteht, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Fähigkeit fehlt beispielsweise, wenn das Opfer besonders unreif ist und die Reichweite der Entscheidung nicht beurteilen kann.  
  • Ausnutzen: Auch muss der Täter die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Täter die fehlende Fähigkeit erkennt und diese für das Einverständnis des Opfers kausal ist. Wichtig ist dabei, dass ein Ausnutzen sogar dann vorliegen kann, wenn die Initiative für die sexuelle Handlung von dem Opfer ausgeht.

Wann liegt der Vorsatz vor?

Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet insbesondere auch, dass Vorsatz bezüglich des Alters des Jugendlichen bestehen muss. Wenn der Täter davon ausgeht, dass der Jugendliche über 18 Jahre alt ist, scheidet die Strafbarkeit aus.

Wie ist die Strafe für den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen?

Bei einer Verurteilung wegen § 182 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Für das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung liegt die Strafe bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Bei der Ermittlung der konkreten Strafe berücksichtigt das Gericht unter anderem, ob der Angeklagte vorbestraft ist, welche Folgen die Tat hat und ob der Täter Reue zeigt. Folgende Aspekte sollten Sie zur Strafe bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen bedenken:

  • Geldstrafe: Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich zum einen an dem Einkommen des Täters und zum anderen daran, wie schlimm die Tat war.
  • Bewährung: Freiheitsstrafen unter 2 Jahren werden bei Tätern ohne Vorstrafe üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht also keine Haft, sofern keine Vorstrafe besteht.
  • Einstellung: Ein Ermittlungsverfahren wird einerseits eingestellt, wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Andererseits hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, das Verfahren trotz Vorliegen eines Tatverdachts einzustellen. Teilweise erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur, wenn zuvor eine Auflage erfüllt wurde (i. d. R. eine Geldzahlung). Bei § 182 StGB sind beide Formen der Verfahrenseinstellung möglich.

Anzeige wegen sexuellem Missbrauch von einem Kind, was tun?

Wenn gegen Sie wegen sexuellem Missbrauch von einem Jugendlichen ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie sich von Anfang an korrekt verhalten. Insbesondere Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.
  • Keine Aussage: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Das bedeutet auch, dass Sie auf keinen Fall sich gegenüber dem Jugendamt äußern sollten. Auch solche Aussagen können gegen Sie verwendet werden.
  • Keine freiwillige Herausgabe Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
  • Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.

Sollte eine Aussage gegenüber der Polizei bzw. die Herausgabe von Unterlagen ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage oder Herausgabe später nachgeholt werden. Eine einmal getätigte Aussage kann allerdings fast nie rückgängig gemacht werden. Deshalb sollten Sie unbedingt vermeiden, eine Aussage gegenüber der Polizei zu machen bzw. Unterlagen oder Passwörter herauszugeben.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet § 182 StGB?
§ 182 StGB stellt sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter Strafe, wenn sich Jugendliche in einer Zwangslage befinden, Entgelt gezahlt wird oder die Unerfahrenheit ausgenutzt wird.
Wie hoch ist die Strafe beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen?
Bei einer Verurteilung wegen § 182 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Für das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung liegt die Strafe bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Was tun bei Ermittlungen wegen § 182 StGB?
Wenn gegen Sie wegen § 182 StGB ermittelt wird, sollten Sie keine Aussage tätigen, keine Unterlagen oder Passwörter herausgeben und so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren.
Ist eine Beziehung zu Minderjährigen strafbar?
Eine sexuelle Beziehung zu einem Jugendlichen (14-18) ist strafbar, wenn die Unerfahrenheit des Jugendlichen ausgenutzt wird. Sexuelle Beziehungen mit Kindern sind insgesamt strafbar.
Wann wird die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt?
Ob die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besteht, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Fähigkeit fehlt beispielsweise, wenn das Opfer besonders unreif ist und die Reichweite der Entscheidung nicht beurteilen kann.

Was unsere Mandanten sagen

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