Anwalt im Ermittlungsverfahren

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Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, um Sie bestmöglich verteidigen zu können.
- Im Ermittlungsverfahren ermittelt die Polizei, ob eine Straftat begangen wurde.
- Über 80 % der Ermittlungsverfahren werden eingestellt. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet also keine Verurteilung.
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Was ist das Ermittlungsverfahren?
In dem Ermittlungsverfahren ermitteln die Staatsanwaltschaft und Polizei einen Sachverhalt und prüfen, ob Straftaten begangen wurden. Das Ermittlungsverfahren endet damit, dass die Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden hat, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird.
- Be- und entlastend: Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden alle belastenden und entlastenden Informationen ermittelt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sollen also objektiv ermitteln. In der Praxis ist es allerdings teilweise erforderlich, die Staatsanwaltschaft mittels Beweisanträgen und Schutzschriften daran zu erinnern, auch entlastende Informationen zu berücksichtigen.
- Aufnahme: Ein Ermittlungsverfahren wird aufgenommen, weil eine Anzeige erstattet oder die Polizei auf anderem Wege (z. B. aufgrund eines behördlichen Hinweises) über ein möglicherweise strafbares Verhalten informiert wurde und ein Anfangsverdacht vorliegt. Der Anfangsverdacht liegt vor, wenn jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass eine Straftat begangen wurde.
- Kenntnis: Beschuldigte erhalten von einem Ermittlungsverfahren üblicherweise dadurch Kenntnis, dass sie eine Vorladung erhalten , um vor der Polizei auszusagen, oder indem es zu einer Hausdurchsuchung kommt.
Wie endet ein Ermittlungsverfahren?
Ein Ermittlungsverfahren endet entweder mit einem Gerichtsprozess oder mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Auch bei einem Gerichtsprozess ist ein Freispruch möglich. Trotzdem ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens das Ziel der Verteidigung. Aus folgenden Gründen ist die Einstellung deutlich attraktiver:
- Keine Strafe: Die Verurteilungsquote an Strafgerichten ist hoch. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist somit der sicherste Weg, eine Bestrafung zu verhindern.
- Ruf: In der Öffentlichkeit erfolgt bei einem Strafprozess eine „Vorverurteilung“, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt. Selbst ein Freispruch gleicht die Beeinträchtigung der Reputation häufig nicht aus.
- Führungszeugnis: Verurteilungen werden grundsätzlich in Ihrem Führungszeugnis aufgenommen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird hingegen nicht eingetragen. Bei einer Verfahrenseinstellung bleibt Ihr Führungszeugnis sicher „leer“.
Bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird nicht weiter ermittelt und es endet für den Beschuldigten ohne Strafe und ohne Gerichtsprozess. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist somit das Ziel der Strafverteidigung.
Zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt es in drei Fällen:
- § 170 StPO: Wenn sich der Tatverdacht im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.
- § 153 StPO: Auch wenn sich der Tatverdacht im Rahmen der Ermittlungen erhärtet, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Erforderlich ist dafür, dass keine besonders schwere Straftat vorliegt, so ist etwa bei Mord oder Kindesmissbrauch eine Einstellung nicht möglich.
- § 153a StPO: Außerdem hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflage (insb. Geldzahlung) einzustellen. Auch diese Möglichkeit besteht nicht bei besonders schweren Straftaten.
Kommt es zu einer Anklage, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung hoch. In Deutschland enden 80 bis 90 % aller Anklagen mit einer Verurteilung.
Wie läuft die Verteidigung im Ermittlungsverfahren ab?
Um Ihre Freiheit zu bewahren, ist es wichtig, möglichst schon eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Nach einer Mandatierung im Ermittlungsverfahren gehen wir folgendermaßen vor:
- Akteneinsicht: Nach einem ersten Gespräch mit Ihnen beantragen wir Akteneinsicht und erhalten so Einblicke in den Stand der Ermittlung der Polizei. Wir analysieren dabei genau, ob und wie Ihnen eine etwaige Tat nachgewiesen werden kann.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis des gemeinsamen Gespräches und der Aktenlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
- Schutzschrift: Mit einer Schutzschrift wird die Staatsanwaltschaft auf Fehler im Ermittlungsverfahren hingewiesen. Das Ziel einer Schutzschrift ist in der Regel, die Einstellung der Ermittlungen zu erreichen.
Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ein, verteidigen wir Sie natürlich auch vor Gericht, um dort einen Freispruch zu erreichen.
Wie sollte man sich im Ermittlungsverfahren verhalten?
Wenn gegen Sie ermittelt wird, ist es wichtig, dass Sie sich von Anfang an richtig verhalten. Anfängliche Fehler erschweren die Strafverteidigung im weiteren Prozess häufig stark. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Schritte berücksichtigen, um Ihre Verteidigungsposition nicht zu schwächen:
- Ruhe bewahren: Eine Anzeige ist keine Verurteilung! Strafverfahren werden häufig eingestellt, weil es zu keiner Straftat gekommen ist. Versuchen Sie deshalb, die Ruhe zu bewahren.
- Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger, beispielsweise Schneider || Mick, mandatieren. So verhindern Sie anfängliche Fehler, die im Laufe des Verfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
- Keine Aussage: Machen Sie weder gegenüber der Staatsanwaltschaft noch gegenüber der Polizei eine Aussage. Spontane Aussagen helfen fast nie. Im Gegenteil werden entsprechende Aussagen häufig im Laufe des Verfahrens zu Ihren Lasten verwendet.
- Keine freiwillige Herausgabe: Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Ermittlungsarbeiten zu unterstützen. Entsprechend sollten Sie keine Unterlagen oder Passwörter freiwillig herausgeben. Außerdem kann eine Herausgabe nachgeholt werden.
- Keine „Klärung“: Versuchen Sie nicht, den Vorwurf mit dem Opfer zu klären. Eine solche Kontaktaufnahme mit dem Opfer kann zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Etwa in dem es als eine Art „Schuldeingeständnis“ angesehen wird.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
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