Wie hoch ist die Strafe für Cyber Grooming?

Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei SCHNEIDER || MICK und Dozent an der Universität Hamburg
Rechtsanwalt Michael Eggers
Aktualisiert am 
25.06.2025
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 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Cyber Grooming bezeichnet die Kontaktaufnahme mit Kindern, um diese zu sexuellen Handlungen zu bewegen.
  • Cyber Grooming ist strafbar.
  • Die Strafe für Cyber Grooming liegt bei 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Bei Ersttätern liegt die Strafe häufig im unteren Bereich.
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Was ist Cyber Grooming?

Cyber Grooming bezeichnet die Kontaktaufnahme mit Kindern, um diese zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Die Kontaktaufnahme erfolgt meistens über das Internet, häufig geben sich die Täter ebenfalls als Teenager aus, um das Vertrauen der Kinder leichter zu gewinnen.

Das Ziel der Täter besteht darin, die Kinder zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Die möglichen sexuellen Handlungen sind dabei sehr unterschiedlich. Teilweise wird das Ziel verfolgt, dass die Kinder Nacktbilder von sich verschicken. Manchmal geht es allerdings auch darum, Geschlechtsverkehr mit den Kindern zu haben oder diese zu vergewaltigen.

Ist Cyber Grooming strafbar?

Cyber Grooming ist in Deutschland strafbar. Neben der Kontaktaufnahme selbst (dem Cyber Grooming) sind auch die späteren sexuellen Handlungen mit dem Kind strafbar. Welche Straftaten genau begangen werden, hängt davon ab, wie die Tat begangen wird.

Folgende Straftaten kommen beim Cyber Grooming (also der Kontaktaufnahme) in Betracht:

Wenn es dann tatsächlich dazu kommt, dass sexuelle Handlungen stattfinden, kommen wiederum mehrere Straftatbestände in Betracht:

  • Sexueller Missbrauch: Kommt es zu einem Treffen und dabei zu sexuellen Handlungen mit dem Kind (z. B. Geschlechtsverkehr, intensives Küssen, sexuell motiviertes Berühren der Geschlechtsteile usw.), erfüllt dies den Tatbestand des § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern).
  • Kinderpornografie: Wenn das Kind davon überzeugt wird, pornografisches Material von sich zu verschicken, erfüllt das Anschauen und Besitzen des Materials den Tatbestand des § 184b StGB.
Hinweis: Beim „klassischen“ Cyber Grooming (§ 176b StGB) ist ausnahmsweise auch der Versuch strafbar. Eine Versuchsstrafbarkeit kommt in Betracht, wenn der Angeklagte davon ausging, auf ein Kind einzuwirken, es sich aber tatsächlich um einen Erwachsenen oder Jugendlichen handelt.

Wie hoch ist die Strafe für Cyber Grooming?

Der Strafrahmen des § 176b StGB liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bezüglich der drohenden Strafe sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Geldstrafe: Auch wenn das Gesetz selbst keine Geldstrafe vorsieht, ist ausnahmsweise eine Geldstrafe möglich, § 47 Abs. 2 StGB, sofern die Strafe am unteren Ende des Strafrahmens liegt.
  • Bewährung: Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren werden in Deutschland üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Erforderlich ist dafür allerdings, dass sich der Täter nicht bereits auf Bewährung wegen einer anderen Straftat befindet.
  • Strafrahmen: Bei der Bemessung der Strafe werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt (z. B. Vorgeschichte des Angeklagten, durch die Tat entstandene Schäden usw.). Bei Ersttätern liegt die Strafe häufig in der unteren Hälfte des Strafrahmens.
  • Führungszeugnis: Eine Verurteilung wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen und steht für 20 Jahre im erweiterten Führungszeugnis.

Wurden im Rahmen des Cyber Groomings noch weitere Straftaten begangen (z. B. das Versenden von Pornografie an Kinder) oder kam es zu einem Treffen mit dem Kind, kommen auch die folgenden Straftatbestände in Betracht:

  • Versenden von Pornografie: Der Strafrahmen des § 176a StGB liegt zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
  • Sexuelle Handlungen: Der Strafrahmen des § 176 StGB (z. B. Geschlechtsverkehr mit dem Kind) liegt bei einem Jahr bis 15 Jahren Freiheitsstrafe.
  • Kinderpornografie: Der Strafrahmen für das Anschauen und Besitzen von Kinderpornografie liegt bei 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe, § 184b Abs. 3 StGB.

Anzeige wegen Cyber Grooming, was tun?

Wenn gegen Sie wegen Cyber Groomings ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie sich von Anfang an richtig verhalten. Insbesondere Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.
  • Keine Aussage & keine Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Das bedeutet auch, dass Sie auf keinen Fall sich gegenüber dem Jugendamt äußern sollten. Auch solche Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
  • Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.
Hinweis: Ein Ermittlungsverfahren bedeutet keine Verurteilung. Wir konnten in der Vergangenheit viele Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche erreichen. Wir helfen Ihnen gerne!

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Strafe für Cyber Grooming?
Die Strafe für Cyber Grooming liegt zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Ist bei Cyber Grooming eine Geldstrafe möglich?
Eine Geldstrafe ist bei § 176b StGB nur ausnahmsweise möglich, wenn sich die Strafe am unteren Ende des Strafrahmens bewegt.
Was tun bei einer Anzeige wegen Cyber Grooming?
Bei einer Anzeige wegen Cyber Grooming sollten Sie weder eine Aussage tätigen noch Unterlagen herausgeben und stattdessen schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
Ist Cyber Grooming strafbar?
Die Strafbarkeit von Cyber Grooming ergibt sich aus § 176b StGB.
Was ist Cyber Grooming?
Cyber Grooming bezeichnet die Kontaktaufnahme mit Kindern, um diese zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Die Kontaktaufnahme erfolgt meistens über das Internet.

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