Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

Profilbild von Dr. Benedikt Mick, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei SCHNEIDER || MICK
Rechtsanwalt Dr. Benedikt Mick
Aktualisiert am 
25.06.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn in einem Strafverfahren sich die Aussagen des Beschuldigten und des vermeintlichen Opfers gegenüberstehen und keine weiteren Beweismittel vorliegen, spricht man von Aussage gegen Aussage.  
  • Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen wird nicht automatisch zu Gunsten des Beschuldigten entschieden. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt nicht unmittelbar.
  • Es wird zugunsten des Beschuldigten entschieden, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat.
  • Beschuldigte sollten nur nach Rücksprache mit einem erfahrenen Verteidiger aussagen, andernfalls besteht das Risiko, dass sich Beschuldigte selbst belasten.
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Wann liegt Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht vor?

Aussage gegen Aussage liegt im Sexualstrafrecht vor, wenn als Beweismittel nur die Aussagen des Anzeigeerstatters und des Beschuldigten zur Verfügung stehen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Aussage-gegen-Aussage-Situation im Sexualstrafrecht vorliegt:

  • Aussage des vermeintlichen Opfers: Das Opfer behauptet, dass ein sexueller Übergriff (z.B. eine Vergewaltigung) stattgefunden hat.
  • Bestreiten des vermeintlichen Täters: Der vermeintliche Täter wiederum bestreitet die vorgeworfene Tat. Es ist dabei unerheblich, ob der Beschuldigte konkret darlegt, weshalb er den Vorwurf bestreitet, pauschal bestreitet oder schweigt. Das Schweigen darf nicht zulasten des Beschuldigten gewertet werden, weshalb es als bestreiten zu werten ist.
  • Keine weiteren Beweismittel: Es dürfen keine weiteren Beweismittel für den Vorwurf. Beispiele für weitere Beweismittel sind beispielsweise Chatverläufe vor oder nach der vermeintlichen Tat, Verletzungen, DNA-Spuren, Zeugenaussagen usw.

Beispiel Aussage gegen Aussage: Eine Frau behauptet, ein Mann habe sie vergewaltigt, während der Mann sagt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden habe. Stehen keine weiteren Beweismittel zur Verfügung, handelt es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation.

Gegenbeispiel: Liegen in der oben genannten Situation hingegen weitere Beweismittel vor, z. B. Chat-Verläufe, in denen sich die Frau nach der angeblichen Vergewaltigung für den schönen Abend bedankt, dann liegt keine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor.

Wer bekommt in einer Aussage gegen Aussage Situation Recht?

Bei Aussage gegen Aussage wird zugunsten des Beschuldigten entscheiden, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist in Aussage-gegen-Aussage-Situationen nicht unmittelbar anwendbar. Hintergrund ist, dass der Grundsatz „in dubio pro reo“ greift, wenn das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft selbst Zweifel haben. Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht einer Aussage glaubt und einer anderen Aussage nicht, dann bestehen keine Zweifel, sodass „in dubio pro reo“ auch nicht anwendbar ist.

Entsprechend sind folgende Ausgänge des Verfahrens möglich:

  • Verurteilung: Wenn das Gericht keine Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers hat und die Aussage des Beschuldigten für eine Schutzbehauptung hält, verurteilt das Gericht den Angeklagten (z. B. wegen einer Vergewaltigung usw.).
  • Freispruch / Einstellung des Verfahrens: Hat das Gericht hingegen Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers, beispielsweise aufgrund einer glaubhaften Aussage des Beschuldigten, dann wird der Angeklagte freigesprochen oder die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren selbst ein, sodass es überhaupt nicht zum Gerichtsprozess kommt.

In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation kommt es zentral darauf an, ob die Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten glaubhaft sind. Folgende Kriterien berücksichtigt der Richter bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen:

  • Konstanz: Der Beschuldigte und das vermeintliche Opfer werden im Rahmen des Verfahrens mehrfach verhört. Wenn sich dabei die einzelnen Aussagen des vermeintlichen Opfers widersprechen, mindert dies die Glaubwürdigkeit. Gleiches gilt für die Aussagen des Beschuldigten, sofern er sich dazu entschieden hat, auszusagen.
  • Details: Personen, die eine Situation erlebt haben, erinnern sich häufig an viele Details.  
  • Logik: Die Glaubhaftigkeit einer Aussage ist deutlich höher, wenn sie in sich stimmig ist.  
  • Motive: Auch sind die Interessenlagen zu berücksichtigen. Wenn der vermeintlichen Tat eine Trennung vorausgegangen ist und eine Seite schon vorher sehr eifersüchtig war, kann dies ein Indiz dafür sein, dass ein Interesse daran besteht, sich am Ex-Partner zu rächen.
  • Gesundheit: Beispielsweise haben psychisch erkrankte Personen eine geringere Aussagekompetenz als psychisch gesunde Personen. Beispielsweise besteht bei einer schizophrenen Person das hohe Risiko, dass diese sich nicht korrekt an eine Situation erinnert.

Auch die Entscheidung des Richters muss logisch, frei von Widersprüchen und nachvollziehbar sein. Aus der Unschuldsvermutung folgt, dass der Tatvorwurf erst dann angenommen werden darf, wenn er nicht mehr abgelehnt werden kann.

Was tun bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung bei Aussage gegen Aussage?

Es ist sehr wichtig, dass sie schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt im Sexualstrafrecht mandatieren. Dieser kann mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwerfen.

Dabei ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:

  1. Keine Aussage: Sie sollten gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht alleine aussagen. Häufig versucht die Polizei oder Staatsanwaltschaft sie davon zu überzeugen, eine Aussage zu tätigen. Allerdings birgt eine Aussage eine große Gefahr. Entsprechende Aussagen werden im Laufe des Verfahrens häufig gegen Sie eingesetzt, sodass das Risiko einer Verurteilung steigt. Aufgrund der Unschuldsvermutung ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, Ihnen die Tat nachzuweisen. Eine Aussage von Ihnen hilft nur selten dabei, den Vorwurf zu erschüttern. Im Gegenteil helfen vermeintlich schützende Aussagen häufig der Staatsanwaltschaft, etwa weil es neue Ermittlungsansätze gibt o. ä.
  2. Keine Unterstützung: Geben Sie der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Unterlagen, Passwörter o.ä. freiwillig heraus.
  3. Keine Beeinflussung: Versuchen Sie nicht, Kontakt mit dem vermeintlichen Opfer aufzunehmen bzw. dieses davon zu überzeugen, die Anzeige zurückzunehmen. Zum einen handelt es sich im Sexualstrafrecht um Straftaten, die auch ohne Anzeige verfolgt werden können (sog. Offizialdelikte), sodass eine Rücknahme nichts bringt. Zum anderen besteht das Risiko, dass ein entsprechendes Verhalten gegen Sie im Prozess verwendet wird sowie als Verdunkelungshandlung aufgefasst wird, sodass das Risiko der Untersuchungshaft steigt.
  4. Sicherung von Chats: Für die weitere Verteidigung sind Chatnachrichten sehr hilfreich. Sichern Sie deshalb - sofern vorhanden - unbedingt die Chatnachrichten. Allerdings sollten die Nachrichten erst einmal nur dem Anwalt gezeigt werden.
  5. Erfahrener Rechtsanwalt: Arbeiten Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht zusammen. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist es von sehr hoher Bedeutung, viel Erfahrung in der Aussagenpsychologie zu haben. Dann ist es möglich, Sie mit einer individuellen Strategie bestmöglich zu verteidigen.

Wie erfolgt die Verteidigung bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation?

Die Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Allerdings kommt es bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen insgesamt darauf an, die Aussage des vermeintlichen Opfers genau zu prüfen. Mittels einer genauen Untersuchung der Aussage kann ein erfahrener Strafverteidiger bereits im Vorfeld Widersprüche aufzeigen und damit dazu beitragen, dass es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Je nach Sachlage kann es auch sinnvoll sein, eine Aussage gegenüber dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu machen. Allerdings muss in einem solchen Fall genau geschaut werden, ob eine Aussage überhaupt sinnvoll ist und was konkret ausgesagt werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Wird bei Aussage gegen Aussage das Verfahren eingestellt?
Bei Aussage gegen Aussage wird das Verfahren nicht automatisch eingestellt. Eine Einstellung erfolgt nur, wenn die Staatsanwaltschaft ernsthafte Zweifel an der Begehung der Tat durch den Beschuldigten hat.
Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Situation im Sexualstrafrecht?
Bei eine Aussage-gegen-Aussage-Situation im Sexualstrafrecht liegen keine anderen Beweismittel als die Aussage des Opfers und des Angeklagten vor. In einer solchen Situation wird der Angeklagte verurteilt, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers hat.
Kann man bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht verurteilt werden?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation im Sexualstrafrecht wird der Angeklagte verurteilt, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers hat. Hat das Gericht hingegen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers, wird der Angeklagte freigesprochen.
Wem glaubt der Richter bei Aussage gegen Aussage?
Es gibt keine pauschale Aussage dazu, wem der Richter bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation glaubt. Es kommt darauf an, wie glaubhaft eine Aussage getätigt wird, dafür kommt es etwa auf den Detailreichtum, das Einfügen in gegebene Umstände und die Plausibilität an.
Wie entscheiden Gerichte bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation im Sexualstrafrecht wird der Angeklagte verurteilt, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers hat. Hat das Gericht hingegen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers, wird der Angeklagte freigesprochen.

Was unsere Mandanten sagen

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