Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt, § 176a StGB

Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei SCHNEIDER || MICK und Dozent an der Universität Hamburg
Rechtsanwalt Michael Eggers
Aktualisiert am 
25.06.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • § 176a StGB bestraft den Missbrauch von Kindern, ohne diese direkt zu berühren.
  • Bei einer Verurteilung wegen § 176a StGB droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren werden üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt.

Die Strafbarkeit wegen § 176a StGB hat 3 Voraussetzungen:

  • Kind: Ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren.
  • Tathandlung: § 176a StGB stellt die folgenden vier Tathandlungen unter Strafe:
    • Sexuelle Handlung vor Kind vornehmen.
    • Ein Kind dazu bestimmen, sexuelle Handlungen vorzunehmen.
    • Mit pornografischen Inhalten auf ein Kind einwirken.
    • Anbieten eines Kindes bzw. Verabreden zu einer der genannten Taten.
  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln.
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Wann liegen die Voraussetzungen des § 176a StGB vor?

Die erste Voraussetzung des § 176a StGB ist, dass die Handlung gegen ein Kind gerichtet ist. Als Kind gelten alle Personen unter 14 Jahren.

Außerdem muss eine der in § 176a StGB genannten Tathandlungen vorliegen. Folgende Tathandlungen kommen bei § 176a StGB in Betracht:

  • Sexuelle Handlungen vor einem Kind: Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn man sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder an sich vor einem Kind von einer anderen Person vornehmen lässt. Die Wahrnehmung durch das Kind muss für den Täter zentral sein. Es reicht nicht aus, dass ein Kind eine sexuelle Handlung wahrnehmen kann. Andererseits muss das Kind die sexuelle Bedeutung der Handlung nicht erkennen.  
  • Kind zu sexuellen Handlungen bestimmen: Es werden sexuelle Handlungen jeder Art erfasst. So wird beispielsweise auch das Posieren in sexualbezogenen Positionen erfasst. Für die Beurteilung, ob eine sexualbezogene Handlung vorliegt, kommt es darauf an, ob der Täter die Handlung als sexualbezogen ansieht. Deshalb können auch übliche Verhaltensweise (z. B. nackt baden oder spielen in Unterwäsche) den Tatbestand erfüllen können, wenn der Täter diese als sexualbezogen ansieht.
  • Einwirken auf ein Kind: Wer Kindern pornografische Inhalte zuschickt oder zeigt, wirkt auf das Kind ein.
  • Anbieten eines Kindes oder Verabreden zu einer Tat: Wer anderen ein Kind für eine der genannten Taten anbietet oder sich mit anderen zu einer entsprechenden Tat verabredet, erfüllt ebenfalls den Tatbestand. Dabei ist es wichtig zu berücksichtigen, dass eine Verabredung eine ernsthafte und hinreichend konkrete Vereinbarung voraussetzt.

Die dritte Voraussetzung des § 176a StGB liegt darin, dass der Täter vorsätzlich handeln muss. Vereinfacht gesprochen muss der Täter also erkennen, was er macht, und sich mit der Verwirklichung der Tat abfinden. Beim § 176a StGB ist es wichtig, dass der Täter erkennt, dass es sich um ein Kind handelt. Insbesondere bei Teenagern ist es möglich, dass der Täter davon ausgeht, dass es sich um eine Person handelt, die über 14 Jahre als ist. In einem solchen Fall scheidet die Strafbarkeit wegen § 176a StGB aus. Allerdings kommt eine Strafbarkeit wegen § 182 StGB und anderen Strafnormen in Betracht.

Ist der Versuch bei § 176a StGB strafbar?

Bei § 176a StGB ist der Versuch grundsätzlich strafbar. Ein Versuch liegt vor, wenn die Voraussetzungen des § 176a StGB nicht erfüllt werden, der Täter allerdings die Tat begehen wollte und zu der Ausführung der Tat angesetzt hatte. Bei § 176a StGB ist der Versuch strafbar, wenn versucht wurde, sexuelle Handlungen vor dem Kind vorzunehmen bzw. sexuelle Handlungen vom Kind vorgenommen werden sollen. Beim Einwirken auf ein Kind mit Pornografie ist der Versuch nur strafbar, wenn der Täter dachte, der Empfänger wäre ein Kind, obwohl die Person in Wirklichkeit kein Kind ist.

Wie hoch ist die Strafe bei § 176a StGB?

Der Strafrahmen des § 176a StGB liegt zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Damit steht dem Gericht ein breiter Strafrahmen zur Verfügung. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte beispielsweise Vorstrafen des Täters, die durch die Tat entstandenen Schäden, ob der Täter Reue zeigt usw.

  • Geldstrafe: Eine Geldstrafe ist bei einer Verurteilung wegen § 176a StGB nicht möglich. Allerdings kommen auf den Angeklagten im Falle einer Verurteilung trotzdem Kosten zu, da der Täter die Kosten des Gerichtsprozesses tragen muss.
  • Bewährung: Freiheitsstrafen unter 2 Jahren werden bei Tätern ohne Vorstrafe üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht also jedenfalls dann keine Haft, wenn sich die Strafe am unteren Rand des Strafrahmens bewegt.
  • Einstellung: Ein Ermittlungsverfahren wird einerseits eingestellt, wenn Ihnen die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Andererseits hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, das Verfahren trotz Vorliegen eines Tatverdachts einzustellen. Teilweise erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur, wenn zuvor eine Auflage erfüllt wurde (i. d. R. eine Geldzahlung). Beide Formen der Verfahrenseinstellung sind bei § 176a StGB möglich.

Anzeige wegen § 176a StGB, was tun?

Wenn gegen Sie wegen § 176a StGB ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie sich von Anfang an korrekt verhalten. Insbesondere Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.
  • Keine Aussage & keine Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Das bedeutet auch, dass Sie auf keinen Fall sich gegenüber dem Jugendamt äußern sollten. Auch solche Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
  • Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.

Sollte eine Aussage gegenüber der Polizei bzw. die Herausgabe von Unterlagen ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage oder Herausgabe später nachgeholt werden. Wenn Sie allerdings einmal eine Aussage getätigt haben bzw. Unterlagen herausgegeben haben, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte ein solcher Schritt genau überlegt und geplant werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt?
Wenn ein Kind dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen werden oder mit Pornografie auf das Kind eingewirkt wird, liegt ein sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt vor.
Wann verjährt eine Tat nach § 176a StGB?
Eine Tat nach § 176a StGB verjährt nach 10 Jahren, wobei die Verjährung erst zu laufen beginnt, wenn das Opfer 30 Jahre alt wird.
Was sollte man machen bei einer Anzeige wegen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt?
Bei einer Anzeige wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt sollten Sie keine Aussage bei der Polizei tätigen, keine Gegenstände freiwillig herausgeben, sondern stattdessen schnellstmöglich einen Anwalt mit Erfahrung im Sexualstrafrecht kontaktieren.
Was ist ein Einwirken auf ein Kind?
Als Einwirken im Sinne des § 176a StGB gilt beispielsweise das Vorspielen von Pornografie.
Ist der Versuch von § 176a StGB strafbar?
Bei § 176a StGB ist der Versuch grundsätzlich strafbar. Ein strafbarer Versuch liegt vor, wenn der Straftatbestand nicht erfüllt wird, aber der Wille besteht, § 176a StGB zu begehen und mit der Tatausführung begonnen wird.

Was unsere Mandanten sagen

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