Anwalt im Sexualstrafrecht

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Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn gegen Sie wegen Straftaten aus dem Sexualstrafrecht ermittelt wird, ist es sehr wichtig, mit einem Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht zusammenzuarbeiten.
- Beschuldigte sollten gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft unbedingt schweigen und keine Unterlagen, Passwörter o. Ä. freiwillig herausgeben.
- Wir konnten in der Vergangenheit sehr viele Freisprüche und Verfahrenseinstellungen erreichen.
Komplette Abwicklung online – keine lästigen Termine.
Fachanwälte für Strafrecht.
Absolute Diskretion – sicher verschlüsselt.
Was tun bei einer Anzeige im Sexualstrafrecht?
Wenn gegen Sie wegen einer Straftat aus dem Sexualstrafrecht ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass sie folgendermaßen vorgehen:
- Ruhe bewahren: Eine Anzeige ist keine Verurteilung! Strafverfahren werden häufig eingestellt, weil es zu keiner Straftat gekommen ist. Versuchen Sie deshalb, die Ruhe zu bewahren.
- Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht, beispielsweise Schneider || Mick, mandatieren. So verhindern Sie anfängliche Fehler, die im Laufe des Verfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
- Keine Aussage: Machen Sie weder gegenüber der Staatsanwaltschaft noch gegenüber der Polizei eine Aussage. Spontane Aussagen helfen fast nie. Im Gegenteil werden entsprechende Aussagen häufig im Laufe des Verfahrens zu Ihren Lasten verwendet.
- Keine freiwillige Herausgabe: Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Ermittlungsarbeiten zu unterstützen. Entsprechend sollten Sie keine Unterlagen oder Passwörter freiwillig herausgeben. Außerdem kann eine Herausgabe nachgeholt werden.
- Keine „Klärung“: Versuchen Sie nicht, den Vorwurf mit dem Opfer zu klären. Eine solche Kontaktaufnahme mit dem Opfer kann zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Etwa in dem es als eine Art „Schuldeingeständnis“ angesehen wird.
Ziele der Strafverteidigung
Das Ziel unserer Strafverteidigung besteht darin, Ihre Freiheit zu erhalten. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen. Erst wenn eine Einstellung der Ermittlungen nicht erreicht werden kann, verfolgen wir das Ziel, vor Gericht einen Freispruch oder jedenfalls eine möglichst geringe Strafe zu erreichen. Aus folgenden Gründen ist eine Einstellung der Ermittlungen besonders interessant:
- Keine Strafe: Die Verurteilungsquote an Strafgerichten ist hoch. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist somit der sicherste Weg, eine Bestrafung zu verhindern.
- Ruf: In der Öffentlichkeit erfolgt bei einem Strafprozess eine „Vorverurteilung“, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt. Selbst ein Freispruch gleicht die Beeinträchtigung der Reputation häufig nicht aus.
- Führungszeugnis: Verurteilungen werden grundsätzlich in Ihrem Führungszeugnis aufgenommen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird hingegen nicht eingetragen. Bei einer Verfahrenseinstellung bleibt Ihr Führungszeugnis sicher „leer“.
Wie verteidigt man sich im Sexualstrafrecht?
Eine gute Verteidigung ist im Sexualstrafrecht besonders wichtig. Häufig stehen nur sehr wenig Beweismittel zur Verfügung und es kommt zu einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, wenn nur die Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall verurteilt das Gericht den Beschuldigten, wenn es keine Zweifel an der Aussage des Opfers hat. Bestehen Zweifel, wird der Beschuldigte freigesprochen. In solchen Fällen ist eine präzise Analyse der Aussage des vermeintlichen Opfers und eine gute Vorbereitung der Aussage des Beschuldigten essenziell.
Außerdem kommen auch die folgenden Verteidigungsstrategien in Betracht:
- Keine sexuelle Handlung: Häufig ist bereits unklar, ob überhaupt eine sexuelle Handlung vorliegt. So kann es vorkommen, dass eine Person einfach behauptet, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, ohne dass eine solche sexuelle Handlung nachweisbar ist.
- Nicht entgegen dem Willen: Ein häufiges Problem im Rahmen einer angeblichen Vergewaltigung ist die Frage, ob das Opfer den Willen geäußert hat, dass es die sexuelle Handlung ablehnt.
- Kein Vorsatz: Wenn der Beschuldigte nicht erkannt hat, dass das Opfer einen entgegenstehenden Willen geäußert hat, fehlt es am Vorsatz des Beschuldigten. In einem solchen Fall erfolgt keine Verurteilung. Allerdings reicht die pauschale Behauptung häufig nicht aus.
- Kein Besitzwille: Häufig kommen Personen in den Besitz von Kinderpornografie, ohne dies zu beabsichtigen. Wenn beispielsweise eine Lehrerin eine WhatsApp-Gruppe mit Schülern hat und die Schüler laden ein Nacktbild in die Gruppe, dann hat die Lehrerin Besitz an Kinderpornografie. Wird das Bild allerdings zeitnah gelöscht, fehlt es am Besitzwillen.
Wie läuft die Verteidigung im Sexualstrafrecht ab?
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht besteht aus den folgenden vier Schritten:
- Akteneinsicht: Nach einem ersten Gespräch mit Ihnen beantragen wir Akteneinsicht und erhalten so Einblicke in den Stand der Ermittlung der Polizei. Wir analysieren dabei genau, ob und wie Ihnen eine etwaige Tat nachgewiesen werden kann.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis des gemeinsamen Gespräches und der Aktenlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
- Schutzschrift: Mit einer Schutzschrift wird die Staatsanwaltschaft auf Fehler im Ermittlungsverfahren hingewiesen. Das Ziel einer Schutzschrift ist in der Regel, die Einstellung der Ermittlungen zu erreichen.
- Verteidigung vor Gericht: Sofern die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt und es stattdessen zu einem Gerichtsprozess kommt, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Dabei besteht das Ziel darin, einen Freispruch zu erreichen.
Was sollte man bei einer Falschbeschuldigung machen?
Wenn sie fälschlicherweise wegen einem Sexualdelikt angezeigt wurden, ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt mandatieren und keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Wenn Sie spontan eine Aussage bei der Polizei tätigen, um sich zu entlasten, passiert häufig genau das Gegenteil. Eine solche Aussage wird im Laufe der weiteren Ermittlungen gegen Sie verwendet. Deshalb sollten Sie eine Aussage nur tätigen, wenn diese zuvor mit einem Verteidiger abgesprochen wurde. Außerdem kann ein Strafverteidiger Beweisanträge stellen und so dabei helfen, dass auch die Polizei zu dem Ergebnis kommt, dass Sie unschuldig sind.
Sie suchen einen Anwalt für Sexualstrafrecht?
Wenn Sie einen Anwalt für Sexualstrafrecht suchen, etwa aufgrund einer Vorladung der Polizei oder einer Hausdurchsuchung, kontaktieren Sie uns gerne. Sie können sich vertrauensvoll mit Ihren Problemen an uns wenden – wir machen Ihre Probleme zu unseren. Wir werden alles dafür geben, Ihre Freiheit zu erhalten.
- Diskret: Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können daher mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
- Vertrauen: Im Sexualstrafrecht steht für den Beschuldigten alles auf dem Spiel, sodass der teuerste Rat am Ende häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie den Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise!
- Erfahrung: Wir betreuen jährlich hunderte Mandate im Sexualstrafrecht und konnten so eine tiefe Expertise im Sexualstrafrecht aufbauen. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung konnten wir in der Vergangenheit sehr viele Verfahrenseinstellungen und Freisprüche erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
Was unsere Mandanten sagen
„Ich kann Herr Eggers nur empfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss fühlte ich mich hervorragend betreut. Er ist nicht nur äußerst kompetent und fachlich versiert, sondern auch empathisch und jederzeit ansprechbar. Dank seiner engagierten und zielgerichteten Arbeit konnte mein Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst werden. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.“
„Dr. Benedikt Mick ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt, welcher sehr professionell und mit viel Feingefühl arbeitet. Er ist immer gut zu erreichen und nimmt sich viel Zeit, alle aufkommenden Fragen detailliert zu beantworten.“
„Herr Mick hat mich mit seiner Kompetenz, Professionalität und klaren Kommunikation überzeugt. Er war jederzeit zuverlässig, nahm sich die Zeit, alle Fragen verständlich zu beantworten, und hat sich mit großem Engagement um mein Anliegen gekümmert. Dank seiner Unterstützung habe ich mich bestens vertreten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Mick uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für seine hervorragende Arbeit.“
„Besonders beruhigend war auch die stets kurzfristige Kommunikation und beruhigende Art von Dr. Mick. Nach der Akteneinsicht hat Herr Dr.Mick sehr professionell und für mich abermals beruhigend Stellung genommen. Mir war klar, dass es sich hinziehen wird und bin dankbar , dass er die Einstellung des Verfahrens gegen mich innerhalb eines Jahres erreicht hat.“
„Meine beste Entscheidung, Herrn Dr. Mick als Verteidiger zu wählen. Seine Erfahrung hat sich ausgezahlt. Er weiß, worauf es ankommt und was das Wesentliche für den Richter ist. So haben wir unser Ziel sofort erreicht, ohne Rechtsmittel einlegen zu müssen. Ich bin hoch zufrieden und kann ihn nur ermpfehlen.“
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war. Besonders hervorheben möchte ich sein aussergewöhnliches Einfühlungsvermögen und Empathie bei der komplexen rechtlichen Vertretung meines gehörlosen Sohnes.“
„Ich kann jeden Herr Dr Mick empfehlen. Ich war zwei mal bei Dr.Mick, bin von seine Arbeit und seinem netten Art begeistert. Ich habe mein Fall gegeben und bis zu Einstellung von Ihn nicht mehr gehört. Herr Dr Mick ist sehr gut zu erreichen, Termin bekommt man ganz schnell und Er tut alles für seine Mandanten, so wie ich das erlebt habe.“
„Herr Dr. Mick ist nicht nur zuverlässig, schnell und jederzeit für einen da - er arbeitet auf eine sehr menschliche Art, nimmt sich Zeit und kann auf seine Erfahrung zurückgreifen. Nicht zuletzt begegnet er den schwierigen Situationen in Gerichtsprozessen mit großer Zuversicht. Das schenkt Kraft und Mut, die einen nach vorne schauen lassen!“
„Ich hatte das Vergnügen, mit Herrn Dr. Benedikt Mick zusammenzuarbeiten, und ich kann ihn nicht genug loben. Herr Mick zeigte sich äußerst kenntnisreich und einfühlsam in meinem Fall. Seine klare Kommunikation und sein Engagement ließen mich stets sicher fühlen. Er nahm sich die Zeit, meine Bedenken zu verstehen und arbeitete hart daran, die bestmögliche Lösung für mich zu finden. Dank seiner Fachkenntnisse und seinem Einsatz konnte ich mein rechtliches Problem erfolgreich lösen.“
„Dr. MICK kam sah und siegte! Aufgrund des bereits 3 Jahre laufenden Verfahren sah es für meinen Sohn mittlerweile nicht mehr gut aus! Aber Dr. Mick schaffte es mit einer einzigen Stellungnahme im Zwischenverfahren ein für uns bestes Ergebnis heraus zu holen! Ja er ist nicht billig, aber er ist sein Geld zu 100 % wert!“