Kinderpornografie, § 184b StGB

Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei SCHNEIDER || MICK und Dozent an der Universität Hamburg
Rechtsanwalt Michael Eggers
Aktualisiert am 
25.06.2025
6
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach § 184b StGB sind der Besitz, Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie strafbar.
  • Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB gegen Sie läuft, ist es sehr wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.

§ 184b StGB hat 3 Voraussetzungen:

  • Kinderpornografie (Sex. Handlung / Aufreizende Posen / Nacktbilder von einem Kind)
  • Handlung (Verbreiten oder Verschaffen / Abrufen oder Besitz / Herstellen / Vertreiben)
  • Subj. Tatbestand
Hilfe sofort! Sie können uns ein Mandat einfach über das Internet erteilen:

Komplette Abwicklung online – keine lästigen Termine.

Fachanwälte für Strafrecht.

Absolute Diskretion –  sicher verschlüsselt.

Was ist Kinderpornografie?

Kinderpornografisches Material liegt vor, wenn eine der drei folgenden Alternativen vorliegt:

  • Sexuelle Handlungen: Material, welches sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind enthält. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um klassische Pornografie handelt. Der pornografische Charakter folgt alleine aus dem Alter des Kindes und der sexuellen Handlung.
  • Aufreizende Posen: Die Darstellung eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Weise. Die aufreizend geschlechtsbetonte Weise liegt vor, wenn die Darstellung des Kindes einen stark sexualbezogenen Charakter hat (sog. Posing-Bilder). Ob dies der Fall ist, bedarf einer Prüfung im Einzelfall.
  • Nacktbilder: Die sexuell aufreizende Darstellung der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes von Kindern. Für die Beurteilung, ob es sich um eine sexuell aufreizende Darstellung handelt, kommt es auf die Beurteilung eines durchschnittlichen Betrachters an.

§ 184b StGB bestraft den Besitz, Erwerb und die Verbreitung von kinderpornografischem Material. Als Kind gilt eine Person, die unter 14 Jahre als ist.

Hinweis: Von § 184b StGB werden insb. Bilder und Filme erfasst, aber auch Schriften, Bücher, Hörspiele usw.

Welches Verhalten bestraft § 184b StGB?

§ 184b StGB bestraft nicht alle Verhaltensweisen, die einen Bezug zu Kinderpornografie haben. Der Tatbestand des § 184b StGB ist bei den folgenden Verhaltensweisen erfüllt:

  • Verbreiten & Verschaffen: Wer dabei hilft, Kinderpornografie zu verbreiten (z. B. durch das Versenden oder Hochladen im Internet) oder anderen dabei hilft, Zugang zu Kinderpornografie zu erhalten, erfüllt den Tatbestand des § 184 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB.
  • Abrufen & Besitz: Wer Kinderpornografie konsumiert oder auch nur besitzt, erfüllt den Tatbestand von § 184b Abs. 3 StGB.
  • Herstellen: Wer kinderpornografisches Material herstellt oder produziert, macht sich nach § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar.
  • Sonstige Handlungen: Alle Handlungen, welche das Verbreiten oder Herstellen unterstützen, beispielsweise das Bewerben oder Bevorraten von Kinderpornografie, erfüllen den Tatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB.

Die Strafbarkeit nach § 184b StGB setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich handelt. Dafür muss der Täter erkennen, dass es sich um Kinderpornografie handelt und Vorsatz bezüglich einer der Tathandlungen besteht. Dabei stellen sich teilweise einige der folgenden Probleme:

  • Kein Vorsatz bzgl. Anschauen: Teilweise wird Kinderpornografie auch auf Portalen mit legaler Pornografie veröffentlicht. Wer in einem solchen Fall Kinderpornografie konsumiert, hat möglicherweise keinen Vorsatz, da nicht erkannt wird, dass es sich um Kinderpornografie handelt.
  • Kein Besitzwille: Teilweise bekommt man Kinderpornografie zugeschickt, ohne diese haben zu wollen (z. B. in Chatgruppen-Gruppen, per Mail usw.). Wer in einem solchen Fall die Kinderpornografie so schnell wie möglich löscht, hatte zwar Besitz an Kinderpornografie. Es fehlt allerdings der Vorsatz, Besitz an Kinderpornografie haben zu wollen.
  • Fehleinschätzung des Alters: Wer das Alter der dargestellten Person falsch einschätzt, etwa indem man davon ausgeht, dass es sich um eine erwachsene Person handelt, in Wahrheit ist es allerdings ein Kind, der unterliegt einem Irrtum und deshalb keinen Vorsatz bezüglich des Vorliegens von Kinderpornografie.

Wie hoch ist die Strafe bei § 184b StGB?

Ein Verstoß gegen § 184b StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 15 Jahren bestraft. Der genaue Strafrahmen hängt davon ab, welche mit welcher Tathandlung § 184b StGB verwirklicht wurde:

  • Besitz & Abrufen: Der Strafrahmen beim Besitz oder Abrufen von Kinderpornografie liegt zwischen 3 Monaten und fünf Jahren, § 184b Abs. 3 StGB.
  • Herstellen, Verbreiten & Verschaffen: Wer Kinderpornografie herstellt, verbreitet oder verschafft wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft.

Wer Kinderpornografie als Mitglied einer Bande oder sogar gewerbsmäßig vertreibt oder veröffentlicht, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, sofern es sich bei der Kinderpornografie um tatsächliches oder realistisches Geschehen handelt.

Bezüglich der Strafe bei § 184b StGB sind zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strafrahmen: Die Strafrahmen sind bei § 184b StGB sehr weit. Bei Ersttätern und in nicht besonders schlimmen Fällen kommt es deshalb zu Verurteilungen am unteren Ende des Strafrahmens.
  • Bewährung: Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren Haft werden in Deutschland üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Deshalb erfolgen Haftstrafen bei § 184b StGB primär in besonders schweren Fällen.  
  • Geldstrafe: Auch wenn die Strafrahmen des § 47 Abs. 2 StGB keine Geldstrafen vorsehen, ist aufgrund von § 47 Abs. 2 StGB die Verurteilung zu einer Geldstrafe möglich. Erforderlich ist dafür, dass eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder mehr nicht in Betracht kommt. Deshalb ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe nur bei dem Besitz und Abrufen von Kinderpornografie möglich, § 184b Abs. 3 StGB.

Welche weiteren Konsequenzen drohen bei einer Verurteilung wg. § 184b StGB?

Neben der Freiheitsstrafe (auf Bewährung) oder einer Geldstrafe kann eine Verurteilung wg. § 184b StGB auch noch die folgenden Konsequenzen haben:

  • Gutachterkosten: Im Rahmen der Ermittlungen wg. § 184b StGB werden häufig Computer, Festplatten und Handys durch Gutachter untersucht. Bei einer Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten der Untersuchung, die häufig mehrere tausend Euro betragen.
  • Eintragung im Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen § 184b StGB wird in das Führungszeugnis eingetragen. Im erweiterten Führungszeugnis steht der Eintrag für 10 Jahre.
  • Verbeamtung: Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr verlieren Beamte den Beamtenstatus (§ 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz bzw. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz).
  • Zulassung: Bei zulassungsbedürftigen Berufen, z. B. Ärzte, Anwälte, Notare usw., kann die Zulassung bei einer Verurteilung widerrufen werden. Im Unterschied zu Beamten sind die gesetzlichen Vorgaben weniger starr. Der Entzug der Zulassung erfolgt, wenn die Zuverlässigkeit der Person nicht mehr gegeben ist.
  • Einziehung: Sollten Computer oder Handys für die Taten verwendet worden sein, werden diese eingezogen, sodass der Angeklagte sich neue Geräte kaufen muss.
  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen: Beispielsweise gem. § 81g StPO dürfen im Falle einer Verurteilung wg. § 184b StGB DNA-Proben von dem Verurteilten entnommen werden, um diese für Identitätsfeststellungen bei späteren Strafverfahren zu verwenden.  
  • Sorgerecht: Eine Verurteilung gem. § 184b StGB kann auch dazu führen, dass das Sorgerecht des verurteilten Elternteils eingeschränkt wird.

Was tun bei einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie?

Wenn gegen Sie wegen der Verbreitung, des Erwerbes oder des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird, erfahren Sie dadurch meist, indem Ihr Haus durchsucht wird. In einer solchen Situation ist es sehr wichtig, dass sie folgendermaßen vorgehen:

  • Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren. So verhindern Sie anfängliche Fehler, die im Laufe des Verfahrens häufig nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
  • Keine Aussage & freiwillige Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
  • Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.

Zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens und einem möglichen Gerichtsprozess sollten Sie wissen, dass ein solches Verfahren viele Monate oder sogar einige Jahre in Anspruch nehmen kann. Auch ist es bei Verfahren wegen § 184b StGB sehr selten, dass Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden.

Wann verjähren Taten nach § 184b StGB?

Die Verjährung bei Taten nach § 184b StGB hängt davon ab, welche Tat konkret begangen wurde. So gelten für die unterschiedlichen Strafrahmen auch unterschiedliche Verjährungsfristen:

  • Besitz & Abrufen: Das Besitzen und Abrufen von Kinderpornografie, § 184b Abs. 3 StGB, verjährt nach 5 Jahren.
  • Herstellen, Verbreiten & Verschaffen: Das Herstellen, Verbreiten und Verschaffen von Kinderpornografie verjähren nach 10 Jahren.
  • Bande: Das bandenmäßige oder gewerbsmäßige Herstellen von Kinderpornografie verjährt nach 20 Jahren.

Häufig gestellte Fragen

Wann verjährt der Besitz von Kinderpornografie?
Der Besitz von Kinderpornografie verjährt nach 5 Jahren. Wird die Kinderpornografie auch hergestellt oder verbreitet, verjährt die Tat nach 10 Jahren.
Was tun bei Anzeige wegen § 184b StGB?
Bei einer Anzeige wegen § 184b StGB ist es sehr wichtig, dass Sie keine Aussage tätigen und keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Stattdessen sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren.
Wie hoch ist die Strafe für den Besitz von Kinderpornografie?
Der Strafrahmen beim Besitz oder Abrufen von Kinderpornografie liegt zwischen 3 Monaten und fünf Jahren, § 184b Abs. 3 StGB.
Was ist Kinderpornografie?
Als Kinderpornografie gilt Material, welches sexuelle Handlungen von Kindern darstellt, in denen Kinder in sexuell aufreizenden Posen dargestellt werden oder Nacktbilder von Kindern.
Ist bei § 184b StGB eine Geldstrafe möglich?
Eine Geldstrafe ist bei § 184b StGB nur ganz ausnahmsweise möglich, wenn die Strafe am ganz unteren Ende des Strafrahmens erfolgt.

Was unsere Mandanten sagen

"Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare."
Rezension anzeigen
"Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare."
Rezension anzeigen

„Ich kann Herr Eggers nur empfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss fühlte ich mich hervorragend betreut. Er ist nicht nur äußerst kompetent und fachlich versiert, sondern auch empathisch und jederzeit ansprechbar. Dank seiner engagierten und zielgerichteten Arbeit konnte mein Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst werden. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.“

Rezension anzeigen

„Dr. Benedikt Mick ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt, welcher sehr professionell und mit viel Feingefühl arbeitet. Er ist immer gut zu erreichen und nimmt sich viel Zeit, alle aufkommenden Fragen detailliert zu beantworten.“

Rezension anzeigen

„Herr Mick hat mich mit seiner Kompetenz, Professionalität und klaren Kommunikation überzeugt. Er war jederzeit zuverlässig, nahm sich die Zeit, alle Fragen verständlich zu beantworten, und hat sich mit großem Engagement um mein Anliegen gekümmert. Dank seiner Unterstützung habe ich mich bestens vertreten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Mick uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für seine hervorragende Arbeit.“

Rezension anzeigen

„Besonders beruhigend war auch die stets kurzfristige Kommunikation und beruhigende Art von Dr. Mick. Nach der Akteneinsicht hat Herr Dr.Mick sehr professionell und für mich abermals beruhigend Stellung genommen. Mir war klar, dass es sich hinziehen wird und bin dankbar , dass er die Einstellung des Verfahrens gegen mich innerhalb eines Jahres erreicht hat.“

Rezension anzeigen

„Meine beste Entscheidung, Herrn Dr. Mick als Verteidiger zu wählen. Seine Erfahrung hat sich ausgezahlt. Er weiß, worauf es ankommt und was das Wesentliche für den Richter ist. So haben wir unser Ziel sofort erreicht, ohne Rechtsmittel einlegen zu müssen. Ich bin hoch zufrieden und kann ihn nur ermpfehlen.“

Rezension anzeigen

„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war. Besonders hervorheben möchte ich sein aussergewöhnliches Einfühlungsvermögen und Empathie bei der komplexen rechtlichen Vertretung meines gehörlosen Sohnes.“

Rezension anzeigen

„Ich kann jeden Herr Dr Mick empfehlen. Ich war zwei mal bei Dr.Mick, bin von seine Arbeit und seinem netten Art begeistert. Ich habe mein Fall gegeben und bis zu Einstellung von Ihn nicht mehr gehört. Herr Dr Mick ist sehr gut zu erreichen, Termin bekommt man ganz schnell und Er tut alles für seine Mandanten, so wie ich das erlebt habe.“

Rezension anzeigen

„Herr Dr. Mick ist nicht nur zuverlässig, schnell und jederzeit für einen da - er arbeitet auf eine sehr menschliche Art, nimmt sich Zeit und kann auf seine Erfahrung zurückgreifen. Nicht zuletzt begegnet er den schwierigen Situationen in Gerichtsprozessen mit großer Zuversicht. Das schenkt Kraft und Mut, die einen nach vorne schauen lassen!“

Rezension anzeigen

„Ich hatte das Vergnügen, mit Herrn Dr. Benedikt Mick zusammenzuarbeiten, und ich kann ihn nicht genug loben. Herr Mick zeigte sich äußerst kenntnisreich und einfühlsam in meinem Fall. Seine klare Kommunikation und sein Engagement ließen mich stets sicher fühlen. Er nahm sich die Zeit, meine Bedenken zu verstehen und arbeitete hart daran, die bestmögliche Lösung für mich zu finden. Dank seiner Fachkenntnisse und seinem Einsatz konnte ich mein rechtliches Problem erfolgreich lösen.“

Rezension anzeigen

„Dr. MICK kam sah und siegte! Aufgrund des bereits 3 Jahre laufenden Verfahren sah es für meinen Sohn mittlerweile nicht mehr gut aus! Aber Dr. Mick schaffte es mit einer einzigen Stellungnahme im Zwischenverfahren ein für uns bestes Ergebnis heraus zu holen! Ja er ist nicht billig, aber er ist sein Geld zu 100 % wert!“

Rezension anzeigen