§ 178 StGB: Voraussetzungen für die Strafbarkeit

Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei SCHNEIDER || MICK und Dozent an der Universität Hamburg
Rechtsanwalt Michael Eggers
Aktualisiert am 
25.06.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn ein sexueller Übergriff oder eine Vergewaltigung den Tod zur Folge hat und der Täter die Todesgefahr hätte erkennen können, liegen die Voraussetzungen des § 178 StGB vor.  
  • Die Strafe des § 178 StGB liegt bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren. Die lebenslange Freiheitsstrafe kommt primär bei besonders brutalem Vorgehen in Betracht.

§ 178 StGB hat die folgenden 4 Voraussetzungen:

  • Voraussetzungen des § 177 StGB
    • Sexuelle Handlung an einer Person
    • Entgegenstehender Wille / unfähig zu Widerstand / Bedrohung
    • Vorsatz
  • Tod des Sexualopfers
  • Zurechnung (Kausalität & Unmittelbarkeitszusammenhang)
  • Leichtfertig
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Was für ein Delikt ist § 178 StGB?

Bei § 178 StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Ein erfolgsqualifiziertes Delikt zeichnet sich dadurch aus, dass eine Straftat begangen wird und dabei eine besonders schwere Folge eintritt. Das Zusammentreten der schweren Folge und der begangenen Tat wird dann besonders schwer bestraft.

Welche Voraussetzungen hat der § 177 StGB?

Die Grundvoraussetzung des § 178 StGB ist, dass der Tatbestand des § 177 StGB erfüllt wird, also ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung vorliegt. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Geschlechtsverkehr bzw. ähnliche sexuelle Handlungen: Zu den ähnlichen sexuellen Handlungen gehören beispielsweise Oral- und Analverkehr sowie das sexuell motivierte Einführen von Gegenständen in den Körper des Opfers. Die sexuellen Handlungen können sowohl am Körper des Täters als auch des Opfers oder eines Dritten vorgenommen werden.
  • Ohne oder gegen den Willen: Die sexuelle Handlung muss gegen den Willen des Opfers erfolgen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden, der Täter das Opfer bedroht oder eine Bedrohungslage ausnutzt.
  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet insbesondere, dass er erkennt, dass die sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers erfolgt.

Wann ist der Tod dem sexuellen Missbrauch zuzurechnen?

Die erste Voraussetzung des § 178 StGB ist, dass der Tod der sexuell missbrauchten Person eintritt. Außerdem muss der Tod des Opfers auf die Gefahr, welche der § 177 StGB birgt, zurückzuführen sein. Der Zusammenhang besteht beispielsweise, wenn der Tod durch die sexuelle Handlung oder die Gewaltanwendung, um die sexuelle Handlung zu ermöglichen, eintritt. Der Zurechnungszusammenhang besteht nicht, wenn der Tod des Opfers durch eigenständige Handlungen des Opfers oder Dritter eintritt.

Folgende Beispiele helfen bei der Einordnung, ob die Zurechnung besteht oder nicht:

  • Selbstmord: Der Selbstmord des Tatopfers ist dem Täter zuzurechnen, wenn ein direkter Zusammenhang zu der Tat besteht. Erleidet das Opfer beispielsweise durch den sexuellen Übergriff Depressionen und tötet sich deshalb selbst, liegt die Zurechnung vor.
  • Verdeckung: Wenn der Täter sein Opfer tötet, um die Vergewaltigung zu verdecken, liegt der Zurechnungszusammenhang nicht vor.
  • Arzt: Wenn Ärzte eine Patientin unzureichend versorgen und diese deshalb stirbt, liegt der Zurechnungszusammenhang auch dann vor, wenn die Ärzte Fehler gemacht haben. Der Zurechnungszusammenhang fehlt allerdings, wenn Ärzte ein neues Risiko setzen, welches keinen Bezug zu der Ursprungstat hat. Nimmt der Arzt beispielsweise eine zusätzliche, nicht erforderliche Behandlung vor, wodurch das Opfer verstirbt, fehlt der Zurechnungszusammenhang.

Wann liegt die Leichtfertigkeit vor?

Der Täter muss wenigstens leichtfertig handeln. Leichtfertig handelt, wer grob fahrlässig die Gefahr des Todeseintrittes nicht erkennt. Auch erfasst sind Fälle, in denen der Täter vorsätzlich handelt. Wichtig ist, dass alleine die Tatsache, dass ein sexueller Übergriff vorliegt, noch nicht dafür ausreicht, dass leichtfertig gehandelt wurde. Erforderlich sind vielmehr weitere Umstände, die eine besondere Gefahr begründen. Die Leichtfertigkeit kann sich allerdings daraus ergeben, dass die Tat besonders brutal ausgeführt wird, wenn beispielsweise das Opfer stark gewürgt wird, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Gefahr eines Todes sehr hoch ist.

Wie hoch ist die Strafe bei § 178 StGB?

Die Strafe bei § 178 StGB beträgt lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren. Die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommt insbesondere in Betracht, wenn der Täter Vorsatz bezüglich der Tötung des Opfers hatte. Im Übrigen kommt eine lebenslange Freiheitsstrafe nur in besonders schweren Fällen (z. B. besonders brutales Vorgehen usw.) in Betracht.

Anzeige wegen § 178 StGB, was tun?

Wenn gegen Sie wegen § 178 StGB ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie von Anfang an keine Fehler machen. Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.
  • Keine Aussage & keine Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
  • Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.
  • Sicherung von Chats: Für die weitere Verteidigung sind Chatnachrichten sehr hilfreich. Sichern Sie deshalb - sofern vorhanden - unbedingt die Chatnachrichten. Allerdings sollten die Nachrichten erst einmal nur dem Anwalt gezeigt werden.

Sollte eine Aussage gegenüber der Polizei bzw. die Herausgabe von Unterlagen ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage oder Herausgabe später nachgeholt werden. Wenn Sie allerdings einmal eine Aussage getätigt haben bzw. Unterlagen herausgegeben haben, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte ein solcher Schritt genau überlegt und geplant werden.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet § 178 StGB?
§ 178 StGB stellt die Vergewaltigung mit Todesfolge unter Strafe, kommt es bei einer Vergewaltigung zu einem Todesfall, ist § 178 StGB anwendbar.
Wie hoch ist die Strafe bei der Vergewaltigung mit Todesfolge?
Die Strafe bei § 178 StGB beträgt lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren.
Wann ist der Tod der Vergewaltigung zuzurechnen?
Der Zusammenhang besteht, wenn der Tod durch die sexuelle Handlung oder die Gewaltanwendung, um die sexuelle Handlung zu ermöglichen, eintritt.
Was ist Leichtfertigkeit?
Der Täter muss wenigstens leichtfertig handeln. Leichtfertig handelt, wer grob fahrlässig die Gefahr des Todeseintrittes nicht erkennt. Auch erfasst sind Fälle, in denen der Täter vorsätzlich handelt.
Was tun bei Ermittlungen wegen § 178 StGB?
Wenn gegen Sie wegen § 178 StGB ermittelt wird, sollten Sie keine Aussage tätigen, keine Unterlagen oder Passwörter herausgeben und so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren.

Was unsere Mandanten sagen

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