Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen

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Das Wichtigste in Kürze:
- Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt wird.
- Wenn es für die Tat keine Zeugen gibt, können Sie trotzdem verurteilt werden, wenn der Richter keine Zweifel an der Aussage des Opfers hat.
- Bei einer Vorladung durch die Polizei sollten sie unbedingt schweigen und einen Anwalt anrufen. Anfängliche Fehler können häufig nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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Wie sind die Voraussetzungen der sexuellen Belästigung?
Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB hat insgesamt vier Voraussetzungen:
- Berührung einer anderen Person
- Sexuell bestimmte Weise
- Sexuelle Belästigung der Person
- Vorsatz
Was passiert bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen?
Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen wird zugunsten des Beschuldigten entschieden, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass dieser die Tat begangen hat. Für die Beurteilung, ob ernsthafte Zweifel bestehen, werden die Aussagen des Opfers und des Beschuldigten genau analysiert. Außerdem wird geschaut, ob es weitere Beweismittel gibt. Weitere Beweismittel stehen allerdings nur selten zur Verfügung. In einer solchen „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ sind folgende Verfahrensausgänge möglich:
- Verurteilung: Wenn das Gericht keine Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers hat und die Aussage des Beschuldigten für eine Schutzbehauptung hält, verurteilt das Gericht den Angeklagten (z. B. wegen einer Vergewaltigung usw.).
- Freispruch / Einstellung des Verfahrens: Hat das Gericht hingegen Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers, beispielsweise aufgrund einer glaubhaften Aussage des Beschuldigten, dann wird der Angeklagte freigesprochen oder die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren selbst ein, sodass es überhaupt nicht zum Gerichtsprozess kommt.
Hinweis: Eine solche „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ liegt auch vor, wenn der Beschuldigte schweigt, da das Schweigen nicht zulasten des Beschuldigten ausgelegt werden darf.
Mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht.
Was passiert nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
Nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung nimmt die Polizei die Ermittlungsarbeit auf. Die Anzeige selbst ist also lediglich ein Hinweis an die Polizei, dass sich die Polizei ein Verhalten anschauen soll. Dabei kann die Anzeige auch durch andere Personen als das vermeintliche Tatopfer gestellt werden.
Im Anschluss an eine Anzeige gehen die Staatsanwaltschaft und Polizei folgendermaßen vor:
- Ermittlung: Nach der Anzeige nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Im Rahmen der Ermittlungen werden beispielsweise Zeugen befragt (z. B. das vermeintliche Opfer) und es wird geschaut, ob weitere Beweise vorliegen.
- Vernehmung: Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird außerdem stets der Beschuldigte vernommen. Die einzige Ausnahme hiervon ist, dass das Verfahren bereits vorher eingestellt wurde. Die Vorladung für die Vernehmung ist häufig der Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren gegen sich erfährt.
- Anklage oder Einstellung: Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Einstellung des Verfahrens oder dem Erheben einer Anklage.
Zu einer Einstellung des Verfahrens kommt es in zwei Fällen:
- Kein Tatverdacht: Bestätigt sich der Tatverdacht nicht, wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StGB eingestellt.
- Geringfügigkeit: Außerdem kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch einstellen, wenn es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt. Die Einstellung des Verfahrens kann auch davon abhängig gemacht werden, dass der Beschuldigte eine Auflage erfüllt (z. B. der Zahlung von Geld).
Wie sollten Sie sich bei einer Vorladung wegen sexueller Belästigung verhalten?
Wenn gegen Sie wegen § 184i StGB ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie von Anfang an keine Fehler machen. Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:
- Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht mandatieren.
- Keine Aussage & keine Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Wenn Sie schweigen, wirkt sich dies nicht nachteilig aus. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In dem meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Das bedeutet auch, dass Sie auf keinen Fall sich gegenüber dem Jugendamt äußern sollten. Auch solche Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
- Keine Gegenanzeige: Es ist nur selten sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Eine Gegenanzeige birgt hohe Risiken, so kann es eine Straftat darstellen, eine Gegenanzeige zu stellen (Verleumdung, üble Nachrede und Vortäuschen einer Straftat). Für den Moment ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe zu konzentrieren, eine etwaige Anzeige kann auch später noch gestellt werden.
- Sicherung von Chats: Für die weitere Verteidigung sind Chatnachrichten sehr hilfreich. Sichern Sie deshalb - sofern vorhanden - unbedingt die Chatnachrichten. Allerdings sollten die Nachrichten erst einmal nur dem Anwalt gezeigt werden.
Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen
Die Verteidigungsstrategie hängt bei einem Verfahren wegen sexueller Belästigung von dem jeweiligen Einzelfall ab. Das Ziel der Verteidigung besteht darin, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, besteht das Ziel der Verteidigung darin, einen Freispruch zu erreichen. Erst wenn auch ein Freispruch nicht in Betracht kommt, sondern eine Verurteilung wahrscheinlich ist, besteht das Ziel der Verteidigung darin, eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.
Unter anderem folgende Möglichkeiten der Verteidigung bestehen:
- Keine Berührung: Insbesondere in Fällen ohne Zeugen stellt sich bereits die Frage, ob es überhaupt zu einer Berührung gekommen ist. Sollte das Opfer eine solche behaupten, wird die Aussage des Opfers genaustens von uns geprüft. Wir schauen uns dabei unter anderem an, ob die Aussage in sich stimmig und glaubhaft ist sowie ob es Anzeichen dafür gibt, das eine Falschanschuldigung vorliegt.
- Keine sexuell bestimmte Weise: Sollte es unstreitig zu einer Berührung gekommen sein, prüfen wir, ob es sich um eine Berührung in sexuell bestimmter Weise handelt. Häufig kann dies überzeugend abgelehnt werden.
- Kein Vorsatz: Insbesondere bei spontanen Berührungen fehlt es häufig am Vorsatz. Beispielsweise in einer vollen Bar kann es zu einer Berührung ohne Willen des Beschuldigten kommen.
- Geringfügig: Sollte sich der Tatverdacht nicht abstreiten lassen, schaffen wir es häufig, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dadurch kommt es nicht zu einem öffentlichen Gerichtsprozess und einer Verurteilung.
Häufig gestellte Fragen
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