Falscher Verdacht wegen Kindeswohlgefährdung: Was ist zu tun?

Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei SCHNEIDER || MICK und Dozent an der Universität Hamburg
Rechtsanwalt Michael Eggers
Aktualisiert am 
22.09.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie fälschlicherweise wegen Kindeswohlgefährdung verdächtigt werden, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
  • Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist.
  • Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung steht im Vordergrund, eine Anzeige wegen des falschen Verdachts sollte vorerst nicht erstattet werden.
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Was tun bei einem falschen Verdacht wegen Kindeswohlgefährdung?

Wenn Sie wegen Kindeswohlgefährdung verdächtigt werden, ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und einen Anwalt kontaktieren. Insbesondere sollten Sie nicht mit Personen sprechen, bei denen Sie den Verdacht haben, dass diese Personen Sie angezeigt haben. Solche Gespräche können teilweise gegen Sie verwendet werden. Stattdessen ist es sinnvoll, wenn Sie wie folgt vorgehen:

  • Keine Aussage: Tätigen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Jugendamt. Sie haben das Recht zu schweigen. Davon sollten Sie Gebrauch machen. Spontane Aussagen werden häufig im Laufe des Verfahrens gegen Sie verwendet. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann eine solche Aussage auch noch ohne Nachteile nachgeholt werden.
  • Keine Herausgabe: Deshalb sollten Sie auch keine Unterlagen oder Passwörter herausgeben. Eine freiwillige Herausgabe ist häufig nachteilig, sollte sie vorteilhaft sein, kann die Herausgabe nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt nachgeholt werden.
  • Anwalt kontaktieren: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich von Anfang an richtig verhalten. Insbesondere Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark.

Wer eine andere Person wegen Kindeswohlgefährdung anzeigt, in dem Wissen darum, dass der Vorwurf falsch ist, macht sich ebenfalls strafbar. Ein solches Verhalten stellt eine falsche Verdächtigung dar. Sie sollten allerdings erst einmal keine Anzeige stellen. Ob eine solche Anzeige sinnvoll ist, zeigt sich im Laufe des Verfahrens. Sie sollten sich erst einmal darauf konzentrieren, sich gegen den falschen Verdacht zu verteidigen.

Was sind die Gründe für einen falschen Verdacht wegen Kindeswohlgefährdung?

Die Gründe für einen falschen Verdacht wegen Kindeswohlgefährdung sind unterschiedlich. Im Vordergrund stehen die folgenden beiden Gründe:

  • Falsche Verdächtigung: Teilweise verdächtigen Menschen andere Personen bewusst fälschlicherweise wegen Kindeswohlgefährdung. So folgen entsprechende Vorwürfe teilweise auf einen intensiven Streit mit anderen Personen. Auch in Streitigkeiten zwischen den Eltern werden teilweise falsche Verdächtigungen aufgestellt, insbesondere bei Streitigkeiten im Rahmen einer Scheidung oder Trennung kommt es teilweise zu entsprechenden Vorwürfen.
  • Missverständnisse: Kinder erzählen teilweise falsche Geschichten oder haben verzerrte Wahrnehmungen von Erlebnissen. In solchen Fällen kann es dazu kommen, dass den Aussagen von Kindern Glauben geschenkt wird, sodass es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt. Gleichzeitig erkennen Kinder nicht die Auswirkungen der Ermittlungen, sodass es lange dauern kann, bis die Wahrheit an das Licht kommt.

Was ist Kindeswohlgefährdung?

Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist. Erforderlich ist, dass eine nachhaltige und schwerwiegende Schädigung des Kindes droht. Das bedeutet, dass nicht jeder Fehler in der Erziehung des Kindes zu einer Kindeswohlgefährdung führt. Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, den optimalen Weg der Erziehung festzulegen. Die Schädigung des Kindes muss unmittelbar bevorstehen oder bereits eingetreten sein. Gleichzeitig unterliegt der Begriff der Kindeswohlgefährdung dem Wandel der Zeit, was also früher als übliche Erziehung angesehen wurde, kann inzwischen als Kindeswohlgefährdung gelten und umgekehrt.

In den folgenden Fällen wird die Kindeswohlgefährdung angenommen:

  • Gewalt: Als Kindeswohlgefährdung gilt intensive physische Gewalt zu Lasten von Kindern. Etwa bei wiederholten oder erheblichen Schlägen wird von intensiver physischer Gewalt gesprochen. Die Kindeswohlgefährdung kann auch daraus folgen, dass es in dem Haushalt häufig zu Gewalt kommt (z.B. indem der Vater regelmäßig die Mutter schlägt).
  • Sexueller Missbrauch: Der sexuelle Missbrauch von Kindern stellt eine erhebliche Kindeswohlgefährdung dar.
  • Psychische Misshandlung: Auch die psychische Misshandlung kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Wird etwa das Kind erheblich unter Druck gesetzt oder der Wille des Kindes nachhaltig nicht berücksichtigt, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.
  • Verletzungen: Wenn Eltern ihre Kinder absichtlich verletzen, damit das Kind anschließend von den Eltern gepflegt werden muss (sog. Münchhausen-by-proxy-Syndrom) liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.
  • Krankheit: Auch eine Krankheit der Eltern kann zu einer Kindeswohlgefährdung führen. Sind etwa Eltern aufgrund einer Drogensucht nicht in der Lage, sich um ihr Kind zu kümmern, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.

Für eine Kindeswohlgefährdung reicht es hingegen nicht aus, wenn nur eine einmalige, nicht schwerwiegende Verfehlung vorliegt (z. B. ein Kind einmalig schlagen). Auch geringfügige Beeinträchtigungen, z. B. Passivrauchen, führen nicht dazu, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Wie wird Kindeswohlgefährdung bestraft?

Die Kindeswohlgefährdung allein ist nicht strafbar. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, drohen insbesondere nicht-strafrechtliche Konsequenzen. Das bedeutet etwa, dass das Jugendamt Maßnahmen ergreifen kann (z.B. Umgangsverbote, die Kinder in Pflegefamilien geben usw.).

Allerdings sind einzelne Handlungen, die eine Kindeswohlgefährdung darstellen, strafbar. Insbesondere die folgenden Straftaten kommen dabei in Betracht: 

  • Körperverletzung: Physische Gewalt, beispielsweise das Schlagen von Kindern, stellt eine Körperverletzung dar. Das Misshandeln der eigenen Kinder wird besonders schwer bestraft. Der Strafrahmen für die Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB, liegt bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
  • Sexueller Missbrauch: Kommt es bei der Kindeswohlgefährdung zum sexuellen Missbrauch, ist auch dieser strafbar. Die Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern beträgt ein Jahr.

Welche Möglichkeiten bestehen, um sich gegen den falschen Verdacht der Kindeswohlgefährdung zu verteidigen?

Wenn die Polizei gegen Sie Ermittlungen aufnimmt, ist es die Aufgabe eines Verteidigers, sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Um sicherzustellen, dass die Polizei richtig vorgeht und Ihre Unschuld bewiesen wird, gehen wir folgendermaßen vor:

  • Akteneinsicht: Verteidiger haben das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Ermittlungsakte enthält alle Informationen über das Verfahren, inklusive der Beweismittel. Damit ist die Ermittlungsakte ein wichtiger Ausgangspunkt, um Sie effektiv zu verteidigen. 
  • Eigene Beweismittel: Bereits während der Ermittlung hat der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Solche Anträge sind sinnvoll, wenn mit den Beweismitteln die Unschuld bewiesen werden kann.
  • Schutzschrift: Mit einer Schutzschrift wird die Staatsanwaltschaft auf Fehler im Ermittlungsverfahren hingewiesen. Beispielsweise kann in einer Schutzschrift darauf hingewiesen werden, dass sich aus einer Zeugenaussage die Tat nicht ergibt oder ein Beweismittel unverwertbar ist. Das Ziel einer Schutzschrift ist in der Regel, die Einstellung der Ermittlungen zu erreichen.

Häufig gestellte Fragen

Was tun, wenn einem Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird?
Wenn Ihnen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, sollten Sie die Ruhe bewahren und versuchen, die Vorwürfe zu entkräften. Es ist sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren.
Kann man jemanden wegen falscher Anschuldigungen anzeigen?
Es ist möglich, andere Menschen wegen falschen Anschuldigungen anzuzeigen. Solche Anzeigen sollten nur mit Rücksicht gestellt werden.
Wie wird Kindeswohlgefährdung bewiesen?
Als Beweismittel für Kindeswohlgefährung kommen etwa Zeugenaussagen, Gutachter, Fotos und Videos in Betracht.
Wie ist die Strafe für Kindeswohlgefährdung?
Die Strafe für Kindeswohlgefährdung liegt zwischen 6 Monaten und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Welche Konsequenzen drohen bei Kindeswohlgefährdung?
Bei Kindeswohlgefährdung drohen Maßnahmen durch das Jugendamt (z.B. der Entzug der Kinder), Strafen durch Strafgerichte sowie der Entzug bzw. die Einschränkung des Sorgerechts

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