Beleidigung auf sexueller Grundlage: Was ist das?

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Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt vor, wenn das Opfer sexuell herabgewürdigt wird.
- Die Beleidigung auf sexueller Grundlage wird strafrechtlich als Beleidigung behandelt.
- Wenn gegen Sie wegen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage ermittelt wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und einen Anwalt kontaktieren.
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Was ist eine Beleidigung auf sexueller Grundlage?
Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt vor, wenn das Opfer sexuell herabgesetzt wird. Es handelt sich um eine Beleidigung, welche einen sexuellen Bezug hat. Die Beleidigung auf sexueller Grundlage kann sowohl durch Handlungen als auch durch Äußerungen erfolgen. Zentral für eine Beleidigung ist die Ehrverletzung. Durch die Handlung oder Äußerung muss der Wert einer Person reduziert werden. In den folgenden Fällen kommt eine Beleidigung auf sexueller Grundlage in Betracht:
- Griff: Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der überraschende Griff an die Genitalien einer Frau eine Beleidigung darstellt. Das OLG Karlsruhe begründet seine Entscheidung damit, dass der Täter durch den Griff zum Ausdruck bringt, die Frau gehöre zu einem Personenkreis in dem so mit Frauen umgegangen werden kann.
- Geld: Wenn ein Mann einer Frau Geld für Geschlechtsverkehr anbietet, wird die Frau mit einer Prostituierten gleichgestellt. Entsprechend stellt das Angebot an eine Frau, Geschlechtsverkehr gegen Geld zu haben, eine Beleidigung dar.
Keine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt in den folgenden Fällen vor:
- Untersuchung: Eine sexuell motivierte Untersuchung an einem minderjährigen Mädchen stellt keine Beleidigung des Mädchens dar. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein solches Vorgehen vollständig straflos ist. In Betracht kommt etwa eine Strafbarkeit wegen sexuellem Missbrauch und / oder sexueller Belästigung.
- Spannen: Männer, die Frauen dabei beobachten, wie diese sich umziehen (sog. Spannen), würdigen Frauen damit nicht herab. Deshalb stellt ein solches Verhalten jedenfalls keine Beleidigung dar.
Ist eine Beleidigung auf sexueller Grundlage strafbar?
Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage wird als „klassische“ Beleidigung bestraft. Voraussetzung für die Strafbarkeit als Beleidigung ist, dass die folgenden Voraussetzungen des § 185 StGB vorliegen:
- Äußerung oder Handlung: Voraussetzung für eine Beleidigung ist eine Handlung oder Äußerung, welche die Person herabwürdigt. Erforderlich ist dafür, dass der Wert der Person ganz oder teilweise abgesprochen wird. Auch Tatsachenbehauptungen (z.B. die Behauptung, dass eine Person eine Straftat begangen hat) kann den Wert einer Person reduzieren, wenn die Behauptung falsch ist. Die Beleidigung muss an eine andere Person gerichtet sein und zur Kenntnis genommen werden. Eine ehrverletzende Äußerung, die in einer Sprache erfolgt, die der Empfänger nicht versteht, stellt somit keine Beleidigung dar.
- Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet insbesondere, dass es der Täter mindestens für möglich halten muss, dass seine Äußerung einen ehrverletzenden Inhalt hat.
- Rechtswidrigkeit: Für die Beleidigung gibt es einen besonderen Rechtfertigungsgrund. Keine Beleidigung stellen nach § 193 StGB solche Äußerungen dar, bei denen berechtigte Interessen wahrgenommen werden (z.B. eine Kritik über ein Kunstwerk). Bei Beleidigungen auf sexueller Grundlage spielt dieser Rechtfertigungsgrund keine Rolle.
- Strafantrag: Die Beleidigung wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Während bei einigen Delikten, welche einen Strafantrag voraussetzen, die Möglichkeit besteht, von einem Strafantrag abzusehen, besteht diese Möglichkeit bei der Beleidigung nicht. Eine Straftat kann also nur verfolgt werden, wenn ein Strafantrag vorliegt.
Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage kann auch eine sexuelle Belästigung darstellen. Erforderlich ist dafür, dass es zu Körperkontakt kommt. Das zentrale Merkmal der sexuellen Belästigung besteht darin, dass der Körperkontakt in sexuell bestimmter Weise erfolgt.
Welche Strafe droht bei einer Beleidigung auf sexueller Grundlage?
Die Strafe für eine Beleidigung nach § 185 StGB beträgt entweder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Ermittlung der konkreten Strafe berücksichtigt das Gericht unter anderem, ob der Angeklagte vorbestraft ist, welche Folgen die Tat beim Opfer hat und ob der Täter Reue zeigt.
- Geldstrafe: Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich zum einen an dem Einkommen des Täters und zum anderen daran, wie schlimm die Tat war. Die Geldstrafe wird in der Regel in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz beträgt das Nettoeinkommen, welches dem Täter am Tag zur Verfügung steht.
- Bewährung: Freiheitsstrafen unter 2 Jahren werden bei Tätern ohne Vorstrafe üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht also grundsätzlich keine Haft, sofern keine Vorstrafe besteht.
- Einstellung: Ein Ermittlungsverfahren wird einerseits eingestellt, wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Andererseits hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, das Verfahren trotz Vorliegen eines Tatverdachts einzustellen. Teilweise erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur, wenn zuvor eine Auflage erfüllt wurde (i. d. R. eine Geldzahlung). Beide Formen der Einstellung konnten wir in der Vergangenheit häufig erreichen.
Was tun, wenn man wegen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage angezeigt wird?
Wenn gegen Sie wegen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie von Anfang an keine Fehler machen. Fehler am Anfang des Verfahrens erschweren die weitere Verteidigung häufig stark. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:
- Erfahrener Strafverteidiger: Um die bestmöglichen Chancen bei der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren.
- Keine Aussage & keine Herausgabe: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann diese später nachgeholt werden. In den meisten Fällen wird eine Aussage von Ihnen im Laufe des Prozesses gegen Sie verwendet. Gleiches gilt für die freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern.
Sollte eine Aussage gegenüber der Polizei bzw. die Herausgabe von Unterlagen ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage oder Herausgabe später nachgeholt werden. Wenn Sie allerdings einmal eine Aussage getätigt haben bzw. Unterlagen herausgegeben haben, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte ein solcher Schritt genau überlegt und geplant werden.
Häufig gestellte Fragen
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